Unterhalt:Vater Staat sorgt für seine Kinder

Unterhalt: Illustration: Bernd Schifferdecker

Illustration: Bernd Schifferdecker

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird zum 1. Juli verbessert. Bislang begegnen die Behörden vielen Unterhaltspflichtigen mit geradezu barmherzigem Wohlwollen.

Gastkommentar von Heinrich Alt

Alleinerziehende erhalten vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht für die Kinder zahlt oder zahlen kann. Je nach Alter des Kindes sind das 150 bis 268 Euro monatlich. Die zum 1. Juli dieses Jahres beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist uneingeschränkt zu begrüßen. Weder die bisherige Begrenzung auf 72 Monate, noch die auf das zwölfte Lebensjahr waren sachlich zu begründen. Gezahlt wird künftig wenn es sein muss bis zum 18. Lebensjahr. Die Neuregelung wird zu mindestens 120 000 zusätzlichen Antragstellern führen, für die jährlich weitere 350 Millionen Euro aufzubringen sind.

Die Zahl der Unterhaltspflichtigen wächst stetig, weil sich in Deutschland die hergebrachten Familienstrukturen atomisieren. In jeder fünften Familie wachsen die Kinder heute mit nur einem Elternteil auf. Im Westen sind zwei Drittel geschieden oder leben getrennt vom Ehepartner, im Osten ist mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden ledig. Im Westen werden von 100 Babys 26 außerhalb der Ehe geboren, im Osten 58.

Alleinerziehende, zu mehr als 90 Prozent Frauen, sind in hohem Maße von Armut bedroht. Sieben Prozent der Bürger unter 65 Jahren in Paarhaushalten beziehen Grundsicherung, bei Alleinerziehenden sind es hingegen 40 Prozent, in Bremen und Sachsen-Anhalt deutlich über 50 Prozent. Diese extreme Abweichung ist weder vom Personenkreis (junge Mütter, zur Hälfte mit Ausbildung), noch vom Arbeitsmarkt her zu erklären.

Ein Land, das den Schutz von Ehe und Familie in seine Verfassung geschrieben hat, bestraft getrennt lebende Eltern, wenn sie sich entschließen, einen gemeinsamen Haushalt zu gründen. Wenn beide Elternteile Leistungen der Grundsicherung beziehen, wird der Regelsatz gekürzt und die Zulage für Alleinerziehende gestrichen, im Normalfall ein Verlust von 250 Euro. Wahrlich kein Anreiz, sich gemeinsam um die Kinder zu kümmern. Im System der Grundsicherung liegt die Zahl der Unterhaltspflichtigen bei gut 540 000, dazu kommen 450 000 Fällen, in denen die Jugendämter Unterhaltsvorschuss zahlen. Insgesamt wird also in gut einer Million Fälle kein regelmäßiger Unterhalt in voller Höhe gezahlt.

Führerscheinentzug, wenn kein Unterhalt gezahlt wird

Von den Unterhaltsberechtigten beziehen drei Viertel Unterhaltsvorschuss und Leistungen der Grundsicherung gleichzeitig. Das bedeutet: In 300 000 Fällen wird Unterhaltsvorschuss beantragt, vom Jugendamt bewilligt - und dann vom Jobcenter in voller Höhe auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Ein riesiger, nach dem 1. Juli weiter wachsender Verwaltungsaufwand für Kommunen und Jobcenter, der zu nichts anderem führt als zu enttäuschten und frustrierten Müttern.

Die beste Lösung wäre es natürlich, wenn alle leistungsfähigen Väter für ihre Kinder zahlten in der Gewissheit, dass es bei Unterhaltsschulden kein Entrinnen gibt. Da dem nicht so ist, wird über "stärkere Druckmittel" (Sigmar Gabriel), etwa über Führerscheinentzug, nachgedacht; die Familienministerin verlangt zu Recht, "konsequent gegen Väter vorzugehen, die den Unterhalt prellen".

Im vergangenen Jahr wurden 23 Prozent der vom Staat gezahlten Unterhaltsleistungen wieder eingetrieben, wobei die Unterschiede erheblich sind. Während Bayern 36 Prozent erreicht, schafft Bremen lediglich 14 Prozent. Lässt sich die Spreizung aus Länderebene vielleicht noch erklären mit Unterschieden in der Wirtschaftskraft, gibt es dafür auf kommunaler Ebene (zehn bis 50 Prozent) keine Gründe mehr. Väter in kleinen Kommunen sind vom Rückgriff weitgehend verschont, in Großstädten seltener.

Forderungen werden niedergeschlagen

Während der Staat anderswo leidenschaftslos und mit gutem Recht seine Schulden bis auf den letzten Cent eintreibt (Steuern, Gebühren, Bußgeld), während Zoll und Finanzämter jährlich selbst bei Kleinbeträgen zugreifen, begegnen die Behörden den vielen unterhaltspflichtigen Vätern und wenigen Müttern mit geradezu barmherzigem Wohlwollen. Zeiten, in denen der Schuldner nicht "leistungsfähig" ist, gehen zu seinen Lasten, Forderungen werden niedergeschlagen oder nicht tituliert - ein Schuldnerparadies.

Was ist zu tun, um diesen traurigen Zustand zu beenden?

Vor allem ist Transparenz nötig: Wie viele Väter sind tatsächlich nicht leistungsfähig? Wie viele Forderungen verjähren, werden nicht rechtskonform bearbeitet oder wegen Auslandsbezug überhaupt nicht verfolgt? Wie hoch ist der Prozentsatz der unbekannten Väter? Wie viele Väter zahlen nicht, obwohl sie es könnten, weil die Mutter ihnen die Kinder entzieht? Mehrere Landesrechnungshöfe haben die Durchsetzung des Rückgriffs geprüft und gravierende Mängel entdeckt.

Würde ein drohender Führerscheinentzug die Zahlungsmoral eher verbessern als eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die mancherorts schon nicht mehr entgegengenommen wird? Das Strafrecht wird in Deutschland zur Lösung des Problems jedenfalls so gut wie nicht genutzt.

Unterhaltsforderungen müssen professionell eingetrieben werden

Jugendämter sind auf Hilfe und Unterstützung ausgerichtet, nicht auf die Eintreibung von Unterhaltsschulden. Die angespannte Arbeitssituation dort wird derzeit durch die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund noch verschärft. Für die zusätzlichen Unterhaltsfälle wären mehr Sachbearbeiter nötig, die aber nur schwer am Arbeitsmarkt zu finden sind. Wegen des neuen Gesetzes wird die Bearbeitungssituation zur Jahresmitte noch angespannter sein und der Rückgriff noch weiter aus dem Blickfeld geraten.

Angesichts der extremen Unterschieden von Kommune zu Kommune erscheint eine Zentralisierung auf Landesebene - wie in Bayern - unausweichlich zu sein, gerade auch im Interesse der Jugendämter. Der Gesetzgeber erwartet von arbeitslosen Vätern eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Diese sehr berechtigte Forderung bleibt so lange ein frommer Wunsch, solange nicht Agenturen, Jobcenter und Jugendämter gemeinsam und intensiv an diesem Thema arbeiten.

In den USA, Australien, Neuseeland aber auch in Norwegen werden Unterhalts- und Jobprobleme gemeinsam betrachtet und bearbeitet. Geeignete Inkasso-Unternehmen sollten, wie anderswo beim Staat schon länger üblich, entweder als Verwaltungshelfer oder durch den Ankauf von Forderungspaketen das Forderungsmanagement der Länder und Kommunen ergänzen. Jeder Unterhaltspflichtige sollte wissen: Vater Staat sorgt für seine Kinder, aber er hat auch ein langes Gedächtnis.

Heinrich Alt, 67, war von 2002 bis 2015 Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

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