Transsexuelle Eltern:Wenn eine Frau der "Vater" ist

Transsexuelle Frauen können "Väter" sein: Was bislang gelebte Praxis in zahlreichen homosexuellen Partnerschaften war, ist nun ganz offiziell möglich.

Die Klage eines lesbischen Paares hatte Erfolg: Auch nach der Geschlechtsumwandlung zur Frau kann die Klägerin offiziell "Vater" eines gemeinsamen Kindes sein. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.

Transsexuelle Eltern: Bei Transsexuellen verschwimmt die Grenze zwischen Frau und Mann - doch eine Frau, die früher mal ein Mann war, kann trotzdem "Vater" sein.

Bei Transsexuellen verschwimmt die Grenze zwischen Frau und Mann - doch eine Frau, die früher mal ein Mann war, kann trotzdem "Vater" sein.

(Foto: Foto: Photocase/ Miss X; iStock; Collage: suddeutsche.de)

In dem vorliegenden Fall ging es um "Brigitte" - eine Frau, die als Junge "Bernd" zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ. Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde. Anfang 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt.

Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschafts-Anerkennung von Brigitte wirksam ist und sie sich als Vater ins Geburtsregister eintragen lassen darf. Das hat das OLG nun bejaht.

In dem Beschluss heißt es, die Frau könne "Vater" im Sinne des Gesetzes sein - und damit rechtlich als Vater des Jungen anerkannt werden. Allerdings müsse sich Brigitte mit dem früheren männlichen Namen "Bernd" in die Geburtsurkunde aufnehmen lassen, "um bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorzubeugen".

Brigitte und ihre Partnerin Irene hatten nach der Geburt ihres Sohnes eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Mai 2008 in Köln geschlossen. Anfang 2009 erkannte Brigitte vor dem Jugendamt die Vaterschaft für den Jungen an.

Das Standesamt hatte Zweifel, ob die Anerkennung wirksam ist, da Brigitte zum Zeitpunkt der Vaterschafts-Anerkennung schon eine Frau war. Nach dem Transsexuellengesetz richten sich geschlechtsbezogene Rechte und Pflichten aber nach dem neuen Geschlecht. Das Amt legte den Fall den Gerichten vor.

Dem Kölner OLG zufolge soll das Verhältnis des Elternteils zu dem Kind von einer Geschlechtsumwandlung unberührt bleiben. Für die Kinder könne es eine erhebliche Belastung sein, wenn ihre eigene Abstammung nicht urkundlich festgehalten sei und sie die familiären Zusammenhänge nicht klären könnten. Alle Namen in dem Fall hatte das OLG geändert.

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