Transplantationsskandal:Göttinger Arzt muss sich vor Gericht verantworten

Er soll falsche Daten gemeldet haben, um schneller an Spenderlebern für seine Patienten zu kommen. An diesem Montag beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Transplantationschirurgen der Uniklinik Göttingen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Professor mehrfachen Totschlag vor - das Gericht begibt sich nach eigenen Angaben auf "juristisches Neuland".

Von Christina Berndt

Es sind extrem knifflige und juristisch bislang unbearbeitete Fragen, mit denen sich die Richter am Landgericht Göttingen beschäftigen müssen. Kann man einen Menschen wegen versuchten Totschlags verurteilen, wenn gar nicht klar ist, wen er totzuschlagen versucht hat? Das sei "juristisches Neuland", hat das Gericht bereits selbst befunden. Vom kommenden Montag an werden die Richter nun versuchen, auf diese und weitere Fragen eine Antwort zu finden. Dann beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Transplantationschirurgen des Universitätsklinikums Göttingen.

Der 46 Jahre alte Mediziner soll der Organvermittlungsstelle Eurotransplant falsche Daten gemeldet haben, um schneller Spenderlebern für seine Patienten zu bekommen. Dabei hat er laut Anklage billigend in Kauf genommen, dass andere lebensbedrohlich erkrankte Patienten nicht mehr rechtzeitig ein Spenderorgan erhielten und deshalb möglicherweise gestorben sind. Vom Mangel an Organen und dem drohenden Tod der Patienten auf der Warteliste habe der Chirurg als Transplantationsexperte schließlich gewusst, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Sie legt dem ehemaligen leitenden Oberarzt deshalb in elf Fällen versuchten Totschlag zur Last. In drei weiteren Fällen wirft sie ihm zudem Körperverletzung mit Todesfolge vor. Diesen Patienten habe der Arzt eine Leber verpflanzt, obwohl sie gar nicht so krank waren, dass dies erforderlich war, heißt es in der 156-seitigen Anklageschrift. Die Transplantation hätte ein erhebliches Risiko für die Patienten bedeutet. Diese seien inzwischen an den Folgen gestorben.

Wie der Prozess ausgehen wird, ist völlig offen. Manche Juristen halten die Vorwürfe der Braunschweiger Staatsanwälte für richtig; andere glauben, es sei höchstens der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt, weil nicht mehr als ein Verstoß gegen das Transplantationsgesetz justitiabel sei.

Das Gericht nimmt sich denn auch viel Zeit für den Prozess - bis Mai 2014 sind mehr als 40 Verhandlungstage angesetzt. Zumindest das OLG Braunschweig scheint die Rechtsauffassung der Staatsanwälte zu teilen und ordnete im Juli die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Zu diesem Zeitpunkt saß der Transplantationschiurg bereits ein halbes Jahr in Haft - wegen Fluchtgefahr. Es sei gerechtfertigt, dass er weiter in Haft bleiben müsse, verfügte der Strafsenat des OLG. Vorsätzliche Falschangaben gegenüber Eurotransplant "können als versuchte Tötung zum Nachteil dadurch übergangener Patienten bewertet werden".

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