Tourismus - Schwerin:Klarstellung in Corona-Landesverordnung: Durchreise erlaubt

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Schwerin/Lübeck (dpa) - Tagestouristen sind in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor nicht erlaubt, Durchreisende dürfen das Bundesland aber passieren. Das hat die Schweriner Landesregierung jetzt klargestellt. Das Kabinett beschloss in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag, die Erlaubnis zur Durchreise in die Corona-Lockerungs-Landesverordnung aufzunehmen, wie der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gunnar Bauer, am Mittwoch sagte.

Die Durchreise sei auch zuvor schon möglich gewesen, erklärte Bauer. "Darauf wurde in der Quarantäneverordnung hingewiesen." Diese betrifft aber nur Menschen, die zum Beispiel aus einem Risikogebiet mit dem Schiff in Rostock eintreffen. Sie dürfen Mecklenburg-Vorpommern auf schnellstem Weg durchqueren und müssen erst dann ihre Quarantäne antreten. Mit der jetzt erfolgten Aufnahme der Transitmöglichkeit in die Corona-Lockerungs-Landesverordnung wird das legale Durchfahren dem Sprecher zufolge nun allgemein untersetzt.

Im Westen Mecklenburg-Vorpommerns hatte die bisherige Unklarheit für Ärger bei Lübeckern gesorgt, die auf dem Weg zu ihren Ferienhäusern auf dem Priwall bei Travemünde eine Straße durch Mecklenburg-Vorpommern nehmen wollten. Ihnen war laut den "Lübecker Nachrichten" vom Amt Schönberger Land (Landkreis Nordwestmecklenburg) mit Konsequenzen gedroht worden.

Solange es in der Corona-Allgemeinverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern keinen Transit-Passus gebe, würden Lübecker auf dem Weg zum Priwall als Einreisende und damit verbotene Tagestouristen gewertet. Dies wurde nun in Schwerin geändert.

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