Kolumne: Vor Gericht:Der Killer mit dem Anglerhut

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Beamte der Spurensicherung sichern im August 2019 in einem Faltpavillon Spuren am Tatort des sogenannten Tiergartenmords. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Im August 2019 beobachten zwei Jugendliche einen Mann, der sich merkwürdig verhält, und rufen die Polizei. Seither ist ihr Leben in Gefahr.

Von Verena Mayer

Wenn ich ins Berliner Kriminalgericht radle, komme ich an einer Brücke vorbei. Manchmal mache ich am Ufer eine Pause, es ist ein hübscher Spot an der Spree. Der 23. August 2019 war wieder so ein Tag, an dem man in Berlin am Wasser chillt. Wie die zwei Jugendlichen, die mittags auf den Stufen der denkmalgeschützten Brücke saßen. Die beiden hatten gerade eine Wohnung besichtigt und besprachen ihre Eindrücke, als plötzlich ein Radfahrer an ihnen vorbeifuhr und ein Gebüsch ansteuerte. Dort werkelte der dunkel gekleidete Mann herum, die beiden Jugendlichen sahen nackte Haut durch die Zweige schimmern. Irgendwann flog das Fahrrad ins Wasser, und der Mann kam mit einem rosa-weiß gestreiftem T-Shirt und einem Anglerhut aus dem Gebüsch hervor.

An dieser Stelle frage ich mich immer, wie ich reagiert hätte. Ich lebe seit mehr als zwei Jahrzehnten in Berlin und habe viele absurde Dinge auf der Straße gesehen. Ich habe gelernt, sie zu ignorieren, dit is Berlin. Tatsächlich dachte sich auch einer der Jugendlichen erst: „In Berlin ist alles möglich.“ Doch dann gingen die beiden die Brückentreppe hoch, folgten dem Mann ein Stück und riefen die Polizei. In diesem Moment halfen sie nicht nur, ein Verbrechen aufzuklären. Sondern sie katapultierten sich auch mitten ins Weltgeschehen. Denn der Mann, den die Polizei kurz darauf festnahm, war ein Mitarbeiter des russischen Geheimdiensts und hatte gerade einen Mord begangen.

Es kam heraus, dass der Mann im Kleinen Tiergarten einen Tschetschenen, der im Exil in Berlin lebte, erschossen hatte und am Spreeufer seine Spuren vernichten wollte. Dass die Putin-Regierung offenbar nicht zögerte, mitten in Berlin, am helllichten Tag, einen ihr unliebsamen Menschen töten zu lassen. Dass der sogenannte Tiergartenmord nur ein Vorgeschmack darauf war, was Russland noch vorhatte in Europa, ein erster Akt der hybriden Kriegsführung. Vor allem aber wäre diese Tat wohl nie gesühnt worden, hätten zwei Jugendliche nicht das Richtige getan.

Ich frage mich bis heute, was aus den beiden geworden ist, wie sehr sie unter den Folgen jenes Augusttages zu leiden haben. Eine Ahnung bekam man während des Prozesses, der 2021 mit einem Mordurteil endete. In den Akten waren ihre Namen geschwärzt, vor Gericht mussten sie ihre Personalien nicht angeben. Eine Vorsichtsmaßnahme, die nur Zeugen in Anspruch nehmen dürfen, deren Leben in Gefahr ist.

Ich selbst war an jenem Freitag 2019 wie so oft im Kriminalgericht. Ich kann mich noch gut an die Polizeisirenen erinnern, an den Aufruhr in den umliegenden Straßen. Auf dem Heimweg radelte ich wie immer an der Brücke vorbei. Nichtsahnend noch, dass nur Momente zwischen denen liegen, deren Leben unbeeinträchtigt weiterläuft, und denen, die in einem winzigen Augenblick der Geistesgegenwart ihre Existenz aufs Spiel setzen.

An dieser Stelle schreiben Verena Mayer und Ronen Steinke im wöchentlichen Wechsel über ihre Erlebnisse an deutschen Gerichten. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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