Tiere - Potsdam:Wisent einzäunen: Leitfaden nach Abschuss-Debakel

Potsdam (dpa/bb) - Wisent einzäunen und polnische Einrichtungen informieren: Als Konsequenz aus dem heftig umstrittenen Abschuss eines Wisents in Ostbrandenburg im Herbst hat das Umweltministerium nun einen Leitfaden vorgelegt. Dieser richtet sich vor allem an Behörden in den Landkreisen und soll Richtschnur sein, wenn ein Wisent aus dem Nachbarland in Brandenburg gesichtet werden sollte, wie das Ministerium am Dienstag in Potsdam mitteilte. Die Hinweise sind auch im Internet einsehbar.

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Potsdam (dpa/bb) - Wisent einzäunen und polnische Einrichtungen informieren: Als Konsequenz aus dem heftig umstrittenen Abschuss eines Wisents in Ostbrandenburg im Herbst hat das Umweltministerium nun einen Leitfaden vorgelegt. Dieser richtet sich vor allem an Behörden in den Landkreisen und soll Richtschnur sein, wenn ein Wisent aus dem Nachbarland in Brandenburg gesichtet werden sollte, wie das Ministerium am Dienstag in Potsdam mitteilte. Die Hinweise sind auch im Internet einsehbar.

Hintergrund: Im September war ein freilaufender Wisent bei Lebus (Märkisch-Oderland) per Anordnung durch das Amt Lebus abgeschossen worden. Als Grund war Schutz der Bevölkerung angegeben worden. Das Wildrind kam aus Polen über die Grenze. Der Wisent ist eine streng geschützte Tierart in Deutschland und Polen. Der Abschuss des Bullen hatte eine Welle der Empörung in beiden Ländern ausgelöst.

In dem Leitfaden ist eine Handlungskette aufgeführt, damit Behörden wissen, wie sie vorgehen sollen wenn ein Wisent in Brandenburg frei umherzieht. Als Schritte listet das Ministerium auf, dass die Naturschutz- sowie Jagdbehörde des Landkreises unverzüglich zu informieren sind. Zudem sollten polnische Einrichtungen, die für den Wisent-Schutz zuständig sind, kontaktiert werden.

Der Wisent sollte eingezäunt werden, um Behörden genügend Zeit zu geben, über das weitere Verfahren zu entscheiden. Weiter heißt es: "Nur in absoluten Ausnahmefällen, in denen eine tatsächliche Gefahr für Leib und Leben besteht, kann auf der Grundlage des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts eine Entnahme angeordnet und vollzogen werden." Der brandenburgische Naturschutzbund (Nabu), der einen Leitfaden gefordert hatte, begrüßte das Ergebnis grundsätzlich. Das Papier gebe viele nützliche Hinweise für die Behörden, hieß es auf Anfrage.

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