Tiere - Oldenburg:Bauer schlägt Rind: Geldstrafe wegen Tierquälerei

Oldenburg (dpa/lni) - Für die Misshandlung eines Rindes muss ein Landwirt aus dem Emsland eine Strafe von 2100 Euro zahlen. Wie das Oberlandesgericht Oldenburg am Donnerstag mitteilte, bestätigte der 1. Strafsenat eine entsprechende Verurteilung wegen Tierquälerei des Landgerichts Osnabrück. Der 40 Jahre alte Landwirt hatte bei der Ablieferung von Schlachtvieh bei einem Schlachthof einem Bullen mit einem Stock direkt auf das rechte Auge geschlagen, das daraufhin stark anschwoll.

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Oldenburg (dpa/lni) - Für die Misshandlung eines Rindes muss ein Landwirt aus dem Emsland eine Strafe von 2100 Euro zahlen. Wie das Oberlandesgericht Oldenburg am Donnerstag mitteilte, bestätigte der 1. Strafsenat eine entsprechende Verurteilung wegen Tierquälerei des Landgerichts Osnabrück. Der 40 Jahre alte Landwirt hatte bei der Ablieferung von Schlachtvieh bei einem Schlachthof einem Bullen mit einem Stock direkt auf das rechte Auge geschlagen, das daraufhin stark anschwoll.

In den vorausgegangenen Verhandlungen vor dem Amtsgericht Bersenbrück und dem Landgericht Osnabrück hatte der Landwirt den Vorwurf bestritten. Eine Amtstierärztin als Augenzeugin hatte ihn aber belastet. Beide Instanzen verurteilten ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Der 40-Jährige habe roh und ohne jedes Empfinden für das Leiden des Tieres gehandelt.

Vor dem Landgericht hatte der Angeklagte gesagt, es handele sich um eine absolute Bagatelle und Rinder könnten "viel aushalten". Die Richter konnten diese Rechtfertigung nicht nachvollziehen. Zugunsten des Angeklagten habe nur gesprochen, dass er noch nicht vorbestraft war und der Bulle wegen seiner Verletzung vorrangig geschlachtet wurde, er also nicht mehr lange leiden musste.

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