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Thema der Woche:Lieblingsvertrag

Das deutsche Grundgesetz hat Geburtstag. Seit siebzig Jahren schon regelt es das Leben der Deutschen und schützt ihre wichtigsten Rechte. Das ist ein Grund zum Feiern! Aber warum eigentlich?

Von Nico Fried

Wo Menschen zusammenleben, geben sie sich Regeln, damit nicht alles durcheinander geht. In Klassenzimmern und auf dem Pausenhof gilt die Schulordnung; dass Fahrräder nicht das Treppenhaus versperren dürfen, steht in der Hausordnung. Und für Deutschland gilt das Grundgesetz. Das ist eine Sammlung der wichtigsten Regeln in 146 sogenannten Artikeln. Am 23. Mai wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Und was gibt's jetzt da zu feiern?

Zum Beispiel, dass die Menschen in Deutschland dank des Grundgesetzes in Freiheit leben und Rechte haben, die niemand einschränken darf, es sei denn, sie fügen einem anderen Menschen Schaden zu. Diese Grundrechte stehen in den ersten Artikeln. Sie besagen zum Beispiel, dass jeder Mensch gleich zu behandeln ist, egal welches Geschlecht jemand hat oder wo jemand herkommt oder an wen jemand glaubt. Und wenn man findet, dass der Staat gegen so ein Grundrecht verstößt, kann man vor einem Gericht klagen. Natürlich werden vom Grundgesetz auch Kinder geschützt. Trotzdem haben die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD vereinbart, noch 2019 einen Vorschlag zu machen, wie die Rechte von Kindern im Grundgesetz besonders erwähnt werden können.

Das Grundgesetz regelt noch mehr, zum Beispiel dass das Volk Vertreter in ein Parlament wählt, das Gesetze macht und entscheidet, wer Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin wird. Oder, dass die Bundesländer für die Schulen zuständig sind. Besonders faszinierend am Grundgesetz ist aber, dass es älter wird, ohne altmodisch zu werden. Klingt komisch, stimmt aber: Vor 70 Jahren war das Leben noch völlig anders. Viele Häuser waren vom Krieg zerstört, es gab kaum Autos und keine Computer. Trotzdem schrieben Frauen und Männer damals eine Art Hausordnung für Deutschland, deren Ideen bis heute nichts an Kraft verloren haben. Das kann man schon feiern, oder?

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Quelle:
SZ vom 18.05.2019
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