Teillegalisierung16 Cannabis-Anbauvereine in Sachsen-Anhalt

Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. (Symbolbild)
Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. (Symbolbild) Martin Schutt/dpa

Seit rund zwei Jahren ist Cannabis in Deutschland zum Teil legal. Beim Anbau der berauschenden Pflanzen gibt es einer Umfrage zufolge größere Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Berlin/Magdeburg (dpa/sa) - Rund zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sind laut einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bundesweit 413 Anbauvereine entstanden, darunter 16 in Sachsen-Anhalt. Bezogen auf die Bevölkerung liegt Sachsen-Anhalt mit einem Wert von 0,75 genehmigten Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner im oberen Drittel der Bundesländer. Die Nachbarländer Sachsen und Thüringen kommen beispielsweise nur auf Werte von 0,62 beziehungsweise 0,29 Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner.

Niedersachsen führt demnach mit 1,06 genehmigten Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner das bundesweite Ranking an, gefolgt von Hamburg (0,91) und Brandenburg (0,82). In Bayern gibt es danach mit 0,07 Vereinigungen pro 100.000 Einwohner die wenigsten. 

26 Anträge in Sachsen-Anhalt gestellt 

Die Teillegalisierung von Cannabis gilt bundesweit seit dem 1. April 2024. Volljährige dürfen seitdem Cannabis konsumieren und in begrenzter Menge zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Beim Konsum sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen vorgeschrieben. Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen.

In Sachsen-Anhalt wurden nach den Daten bisher 26 Anträge gestellt und 16 genehmigt. Noch nicht alle gestellten Anträge seien in Bearbeitung, einige seien auch zurückgezogen worden, hieß es bundesweit. 

Zu den Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem, dass sie nachweisen müssen, dass sie Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt kontrolliert nur an volljährige Vereinsmitglieder abgeben. THC ist der berauschend wirkende Teil einer Hanfpflanze.

© dpa-infocom, dpa:260408-930-921058/2

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