Erstmals hat ein deutsches Gericht den Einsatz eines Apothekenautomats für zulässig erklärt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erlaubte das Verwaltungsgericht Mainz den Einsatz von Medikamententerminals, mit dessen Hilfe sich Patienten jederzeit Arzneimittel beschaffen können.
Voraussetzung sei allerdings, dass das Terminal über einen Drucker verfüge, mit dem auf den Originalverschreibungen die gesetzlich geforderten Angaben angebracht werden.
An den Automaten können sich Patienten per Selbstbedienung alle Arten von Medikamenten beschaffen. Braucht der Kunde ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, tritt er über ein Bildschirmtelefon mit dem Apotheker in Kontakt.
An dem Automaten kann das Rezept eingescannt und von dem Apotheker via Bildschirm überprüft werden. Anschließend gibt der Pharmazeut das Medikament frei.
Das Mainzer Verwaltungsgericht bezeichnete den Betrieb derartiger Medikamententerminals als legal. Der Apotheker könne über das Bildschirmtelefon seinen Informations- und Beratungspflichten nachkommen. Angesichts des inzwischen zugelassenen Internethandels mit Arzneimitteln sei es nicht mehr notwendig, dass Medikamente in der Apotheke persönlich ausgehändigt würden.