Süddeutsche Zeitung

Straßburg:Menschenrechtsgerichtshof: Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder

  • Deutschland diskriminiert noch immer nichteheliche Kinder. Das geht aus einem Urteil des EGMR in Straßburg hervor.
  • Nichtehliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, sind nach aktueller Rechtslage vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen.
  • Diese Regelung sei diskriminierend und verletze das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens, urteilten die Straßburger Richter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland abermals wegen der Ungleichbehandlung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt. Das Straßburger Gericht rügte in seinem Urteil die im deutschen Erbrecht verankerte Stichtagsregelung: Demnach haben nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist, keinen Anspruch auf das Erbe des Vaters.

Diese Regelung sei diskriminierend und verletze außerdem das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens, heißt es in dem Urteil. Die Straßburger Richter gaben einer 1940 geborenen Frau aus Bayreuth recht, die aufgrund der Stichtagsregelung vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen wurde. Für eine solche Ungleichbehandlung brauche es sehr gewichtige Gründe, heißt es in dem Urteil. Die europäische Rechtsprechung und nationale Reformen tendierten nämlich klar dazu, alle erbrechtlichen Diskriminierungen von nichtehelichen Kindern abzuschaffen.Rechtssicherheit und Vertrauensschutz könnten die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen - zumal der Verstorbene die Klägerin als sein Kind anerkannt hatte und die beiden in Kontakt standen. Die Witwe des Mannes wusste daher um die Existenz einer nichtehelichen Tochter.

Deutschland wurde bereits 2009 gerügt

Über ein Schmerzensgeld für die Klägerin wird der Gerichtshof später entscheiden. Das Gleiche gilt für zwei ähnliche Beschwerden gegen Deutschland, die noch anhängig sind. Sie wurden von Männern eingereicht, die 1943 nichtehelich geboren wurden und daher ebenfalls keinen Anspruch auf das Erbe der Väter haben.

Die Straßburger Richter hatten die Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im deutschen Erbrecht bereits am 28. Mai 2009 gerügt. Daraufhin wurde das Erbrecht geändert - aber nur für Todesfälle nach diesem Datum.

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