Soziales - Stuttgart:Landkreise: 13 Millionen Euro pro Jahr vom Ministerium

Stuttgart (dpa) - Nach der Neuregelung des sogenannten Unterhaltsvorschusses fordern die Landkreise vom Land 13 Millionen Euro pro Jahr. Dabei geht es um finanzielle Hilfen für Alleinerziehende in Fällen, in denen das andere Elternteil Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Bisher bestand der Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahre und maximal 72 Monate lang. Seit dem 1. Juli gilt er bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer.

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Stuttgart (dpa) - Nach der Neuregelung des sogenannten Unterhaltsvorschusses fordern die Landkreise vom Land 13 Millionen Euro pro Jahr. Dabei geht es um finanzielle Hilfen für Alleinerziehende in Fällen, in denen das andere Elternteil Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Bisher bestand der Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahre und maximal 72 Monate lang. Seit dem 1. Juli gilt er bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer.

"Wir rechnen damit, dass es über kurz oder lang bis zu doppelt so viele Anspruchsberechtigte gibt", sagte Monika Heilemann, Dezernentin beim Landkreistag, der "Schwäbischen Zeitung" (Montag). Auf den zusätzlichen Kosten, die durch neue Regel entstehen, wollen die Kreise nicht sitzenbleiben. Das Land soll diese komplett übernehmen - 13 Millionen Euro wollen die Kreise für 2018. "Das ist die Summe, die wir berechnet haben. Wir sind in Verhandlungen mit dem Ministerium und auf einem guten Weg", sagt Landkreis-Vertreterin Heilemann.

Das Geld wird nicht nur fällig, weil mehr Alleinerziehende den Vorschuss auf den Unterhalt bekommen. Die Behörden müssen auch mehr Personal einstellen. Der Ostalbkreis will dem Bericht zufolge sechs Stellen neu schaffen, der Bodenseekreis rechnet mit vier, Biberach, Sigmaringen und Ravensburg mit jeweils zwei, der Alb-Donaukreis mit einer. Tuttlingen habe wie andere Kreise bereits einen neuen Posten eingerichtet, rechne aber mit weiterem Bedarf.

Dem Bericht zufolge sparen die Kreise allerdings auch Geld. Durch den Unterhaltsvorschuss bekommen Familien Geld, die bislang Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen. Durch die neue Unterstützung würde sich ihre Finanzlage bessern, deswegen müssten ihnen die Kreise weniger Grundsicherung überweisen. "Diese Einsparungen sind bereits in unsere Kalkulation eingeflossen", sagte Heilemann.

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