Soziales - Schleswig:Friesenhof: Land stellt Antrag auf Berufungs-Zulassung

Deutschland
Das "Friesenhof"-Jugendheim in Hedwigenkoog. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Schleswig/Kiel (dpa/lno) - Das Sozialministerium geht juristisch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Friesenhof vor. Das Gericht hatte im Dezember geurteilt, die Schließung von zwei Mädchenheimen der Jugendhilfeeinrichtung in Dithmarschen im Juni 2015 sei rechtswidrig gewesen. Gegen das Urteil sei nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt, wie ein Sprecher des Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage sagte. Eine Sprecherin des OVG bestätigte den Eingang des Antrags am 13. Februar. Ihren Angaben zufolge muss der Antrag nun bis Mitte März begründet werden. Anschließend hat die Gegenseite Zeit, Stellung zu nehmen. Wann eine Entscheidung in der Sache fällt, steht demnach noch nicht fest.

Das Landesjugendamt hatte im Juni 2015 die Betriebserlaubnis für die Mädchenheime "Nanna" und "Campina" widerrufen. In den Einrichtungen waren Mädchen mit erheblichen Erziehungsdefiziten untergebracht. Im Vorfeld hatte es in der Öffentlichkeit und in den Medien kontroverse Diskussionen über das Erziehungskonzept des Friesenhofes und die Zustände in den betreffenden Einrichtungen gegeben. Wenige Wochen nach Schließung der beiden Teileinrichtungen meldete der Friesenhof insgesamt Insolvenz an.

Die Gründe für den Widerruf der Betriebserlaubnis waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht ausreichend gewesen. Den Angaben zufolge hätten eventuell aufgetretene Missstände in Zusammenarbeit mit der Trägerin der Einrichtung aufgearbeitet und beseitigt werden können und müssen. Die damalige Betreiberin der Einrichtung plant nun eine zivilrechtliche Klage. Mit der Schadensaufstellung wird nach Angaben ihres Anwalts begonnen, wenn das VG-Urteil Rechtskraft hat.

Auch ein Landtagsuntersuchungsausschuss hatte sich mit dem Friesenhof befasst. Er stellte keine generelle Kindeswohlgefährdung in der Einrichtung im Untersuchungszeitraum von 2007 bis 2015 fest. Ein Fehlverhalten der Heimaufsicht wurde ebenfalls verneint.

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