Soziales - Potsdam:Brandenburg bekommt mehr Unterhaltsvorschuss zurück

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg hat im ersten Halbjahr 2019 mehr Unterhaltsvorschuss von säumigen Elternteilen eingetrieben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die sogenannte Rückgriffquote stieg von 9,9 Prozent auf 13,5 Prozent, wie das Jugendministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion mitteilte.

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg hat im ersten Halbjahr 2019 mehr Unterhaltsvorschuss von säumigen Elternteilen eingetrieben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die sogenannte Rückgriffquote stieg von 9,9 Prozent auf 13,5 Prozent, wie das Jugendministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion mitteilte.

Demnach wurden im ersten Halbjahr 2019 rund 45 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen ausgezahlt und etwa 6 Millionen Euro eingenommen. Im Vorjahreszeitraum standen Ausgaben von knapp 46 Millionen Euro Einnahmen von 4,5 Millionen Euro gegenüber.

Alleinerziehende erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Nach Möglichkeit soll der Vorschuss aber vom säumigen Zahler - meist Väter - wieder zurückgeholt werden.

Die Rückgriffquote im ersten Halbjahr 2019 fiel den Angaben zufolge in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs jedoch sehr unterschiedlich aus. Sie reichte von 5,99 Prozent in Frankfurt (Oder) bis zu 29,26 Prozent im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Während im ersten Halbjahr 2018 noch elf Landkreise und kreisfreie Städte eine Rückgriffquote von unter zehn Prozent aufwiesen, waren es in diesem Jahr bis Ende Juni nur noch fünf Kommunen.

Ende März dieses Jahren waren in Brandenburg knapp 35 000 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag unterhaltsberechtigt. Ende 2015 waren es erst rund 18 400 Kinder. Damals gab es nur einen Anspruch auf die staatliche Finanzhilfe bis zum Alter von zwölf Jahren. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 fällt auch die Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 72 Monate weg. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss übernehmen die Länder zu 60 Prozent. 40 Prozent trägt der Bund.

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