Soziales:Kein Anspruch auf volle Wohnkosten-Übernahme bei ALG II

Karlsruhe (dpa) - Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer Wohnung. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf angemessene Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es aus Karlsruhe. Geklagt hatte eine Frau, deren Miet- und Heizkosten für ihre Wohnung das Jobcenter zunächst komplett, seit 2008 aber nur noch teilweise übernommen hatte.

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Karlsruhe (dpa) - Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer Wohnung. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf angemessene Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es aus Karlsruhe. Geklagt hatte eine Frau, deren Miet- und Heizkosten für ihre Wohnung das Jobcenter zunächst komplett, seit 2008 aber nur noch teilweise übernommen hatte.

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