Süddeutsche Zeitung

Soziales:Frau bekommt Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe

Berlin (dpa) - Das Sozialgericht Berlin hat einer Frau Recht gegeben, die nach zwei Monaten Ehe Witwenrente beziehen will. Obwohl bereits am Hochzeitstag absehbar war, dass der Mann an Krebs sterben würde, habe die Witwe einen Anspruch auf die Versorgung, entschied das Gericht. Normalerweise müssen Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet sein, damit im Todesfall ein Anspruch auf die Rente geltend gemacht werden kann. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass das Paar schon lange heiraten wollte. Die Ukrainerin habe aber lange Zeit auf nötige Papiere aus ihrer Heimat warten müssen.

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Berlin (dpa) - Das Sozialgericht Berlin hat einer Frau Recht gegeben, die nach zwei Monaten Ehe Witwenrente beziehen will. Obwohl bereits am Hochzeitstag absehbar war, dass der Mann an Krebs sterben würde, habe die Witwe einen Anspruch auf die Versorgung, entschied das Gericht. Normalerweise müssen Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet sein, damit im Todesfall ein Anspruch auf die Rente geltend gemacht werden kann. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass das Paar schon lange heiraten wollte. Die Ukrainerin habe aber lange Zeit auf nötige Papiere aus ihrer Heimat warten müssen.

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