Soziales - Berlin:Keine Sonderrechte bei Mietkosten für religiöse Familien

Berlin (dpa/bb) - Familien, die aus religiösen Gründen in teure Wohnungen ziehen, haben keinen Anspruch auf höhere Zuschläge vom Jobcenter. Das entschied das Berliner Sozialgericht. Eine streng gläubige jüdische Familie hatte zusätzliche Unterstützung beantragt, um sich eine Wohnung in der Nähe ihrer Synagoge in Charlottenburg leisten zu können. Streng gläubige Juden dürfen am Schabbat weder Autofahren, noch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Die fünfköpfige Familie argumentierte, dass sie in der Nähe ihrer Synagoge wohnen müsse, um ihren Glauben zu leben.

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Berlin (dpa/bb) - Familien, die aus religiösen Gründen in teure Wohnungen ziehen, haben keinen Anspruch auf höhere Zuschläge vom Jobcenter. Das entschied das Berliner Sozialgericht. Eine streng gläubige jüdische Familie hatte zusätzliche Unterstützung beantragt, um sich eine Wohnung in der Nähe ihrer Synagoge in Charlottenburg leisten zu können. Streng gläubige Juden dürfen am Schabbat weder Autofahren, noch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Die fünfköpfige Familie argumentierte, dass sie in der Nähe ihrer Synagoge wohnen müsse, um ihren Glauben zu leben.

Im Juli dieses Jahres zog sie daher in eine Fünfzimmerwohnung mit 2200 Euro Miete. Das Jobcenter übernahm allerdings nur die für angemessen erachteten Mietkosten in Höhe von rund 1000 Euro. Das Sozialgericht gab nun dem Jobcenter recht. Der Antrag sei unbegründet, da die Wohnung offensichtlich unangemessen teuer sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Außerdem bestehe nicht die Aussicht, dass die Familie die Wohnung bald aus eigenen Einkünften finanzieren könne.

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