Soziales - Bad Hersfeld:Landkreis zahlt einkommensschwachen Bürgern Verhütungsmittel

Bad Hersfeld
Anti-Baby-Pillen liegen auf dem Tisch in einer Apotheke. Foto: picture alliance / dpa / Illustration (Foto: dpa)

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Bad Hersfeld (dpa/lhe) - Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg macht gute Erfahrungen mit kostenlosen Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Das bisherige Fazit sei positiv. Seit der Einführung des Verhütungsmittelfonds im April 2019 seien 44 Anträge gestellt und bewilligt worden, teilte eine Sprecherin im Landratsamt in Bad Hersfeld auf Anfrage mit. Marco Butchereit, Leiter des Fachdienstes Soziales, sagte dazu: "Der Verhütungsmittelfonds ist im vergangenen Jahr recht schleppend angelaufen. Mittlerweile verzeichnen wir allerdings mehr Interesse für unsere Initiative."

Der Landkreis hatte eine Vereinbarung mit der Beratungsstelle Pro Familia geschlossen. Das Ziel lautet: Verhütung dürfe nicht an mangelndem Geld scheitern. Das führe sonst zu ungewollten Schwangerschaften und unnötigen Abtreibungen. Die Verwaltung des Fonds liegt bei Pro Familia. Der Fonds ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV), von Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII) sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten auf Antrag finanzielle Hilfe beim Kauf von Verhütungsmitteln. Erstattungsfähig sind ausschließlich vom Arzt verordnete Verhütungsmittel wie Pille, Kupfer- oder Hormonspirale, Hormonimplantate, Dreimonatsspritze, Diaphragma oder Verhütungspflaster. Nicht übernommen werden Kosten für Kondome.

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