Nach Belästigung über soziale Medien:Urteil gegen Sigi Maurer aufgehoben

10 06 2017 Austria Center Vienna Wien AUT Landesversammlung der Wiener Gruenen mit Wahl der Kan

"Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren", argumentierte Maurer.

(Foto: imago/Eibner Europa)
  • Die österreichische Grünen-Politikerin Sigi Maurer wehrte sich gegen verbale sexuelle Übergriffe und wurde dafür selbst wegen "übler Nachrede" verurteilt.
  • Nun hat das Oberlandesgericht Wien das Urteil aufgehoben, der Prozess muss wiederholt werden.

Von Leila Al-Serori

Sigi Maurer ist Hassnachrichten gewöhnt. Als junge Grünen-Politikerin erhalte sie davon jede Woche Dutzende, sagte die Österreicherin einmal im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Als sie im vergangenen Frühjahr eine belästigende Nachricht vom Facebook-Konto eines bekannten Wiener Bierhändlers erhielt, reichte es der früheren Parlamentsabgeordneten. Die 33-Jährige veröffentlichte sowohl den verbalen sexuellen Übergriff als auch die Identität des Mannes - und wurde dafür prompt vor Gericht gestellt.

Maurer habe sich der "üblen Nachrede" schuldig gemacht, urteilte ein Richter am Landesgericht für Strafsachen in Wien im vergangenen Oktober und gab dem klagenden Bierhändler recht, der behauptete, nicht der Verfasser der Nachrichten zu sein. Eine Geldstrafe von 7000 Euro plus Verfahrenskosten wurde festgesetzt - und das, obwohl der Richter festhielt: "Ich bin überzeugt, dass der Kläger lügt." Es sei allerdings nicht zweifelsfrei festzustellen, ob nicht auch ein Unbekannter vom Facebook-Account des Bierhändlers die Nachrichten verschickt haben könnte. Maurer hätte sich im Sinne der "journalistischen Sorgfaltspflicht" vor Veröffentlichung der Nachrichten vergewissern müssen, dass der Text tatsächlich von der Person, auf deren Namen das Profil lautete, versendet wurde.

Maurer ging in Berufung - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Wien hat das erstinstanzliche Urteil jetzt aufgehoben. Der Prozess muss wiederholt werden. Es sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Klägers versendet wurden. Außerdem sei nicht beachtet worden, dass bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises "eine gewisse Lebensnähe zu beachten" sei, heißt es seitens des Gerichts. "Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat. Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus."

Maurer hatte im Frühjahr 2018 den Screenshot der privaten Facebook-Nachricht veröffentlicht. "Hallo du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen", stand da unter anderem. Sie machte das bei Facebook und Twitter öffentlich, mit Namen und Geschäftsadresse des Absenders. "Ich dachte mir, in einer Stadt voller Hipster schadet es ja nicht, darüber zu informieren, bei welchem frauenverachtenden Arschloch man potenziell sein (craft) Bier kauft", schrieb sie dazu. Wer wissen wolle, warum dieser Mann Frauen belästige, "kann ja mal bei ihm nachfragen". Der Geschäftsbesitzer wurde ihm zufolge daraufhin mit Beschimpfungen überschwemmt und mehrfach bedroht.

"Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren", argumentierte Maurer, die von 2013 bis 2107 für die Grünen im österreichischen Parlament saß. Strafrechtlich sei gegen solche Beschimpfungen in privaten Facebook-Nachrichten kaum vorzugehen, da Beleidigung nach österreichischem Recht Öffentlichkeit braucht.

Aus Teilen der Bevölkerung erfuhr Maurer nach der Verurteilung breite Unterstützung. Eine von ihr initiierte Spendenkampagne für einen "Rechtshilfefond gegen Hass im Netz" sammelte binnen 38 Stunden 100 000 Euro ein. Der klagende Bierhändler forderte daraufhin eine erhebliche Erhöhung der Schadenssumme, da sie sich aufgrund der Spendenaktion in einer anderen finanziellen Lage befände als davor.

Nach der Urteilsaufhebung am Dienstag zeigte sich Maurer erleichtert. "Ich fühle mich in meiner Wahrnehmung bestätigt, dass die Urteilsbegründung absurd war." Sie hoffe auf einen Freispruch in der Wiederholung - und vor allem eine Gesetzesänderung. "Ich habe zwar noch nicht gewonnen, aber es ist ein Etappensieg im Kampf gegen Hass im Netz", sagte sie der SZ.

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