Süddeutsche Zeitung

Sexualstrafrecht in Schweden:Wann ist ein Ja ein Ja?

Schweden will Vergewaltigungen mit einem neuen Gesetz bekämpfen: Künftig muss jeder vor dem Sex die Zustimmung des anderen einholen. Das schafft aber eher Unsicherheit.

Kommentar von Silke Bigalke, Stockholm

Schwedens Regierung will neu definieren, was als Vergewaltigung gilt. In Zukunft macht sich strafbar, wer Sex hat, ohne vorher das ausdrückliche Einverständnis des anderen einzuholen. In der Praxis hat die Regel Tücken, sie ist daher jahrelang diskutiert worden. Nun wird sie wohl auf der Welle der MeToo-Bewegung durchs Parlament getragen. Verbessern wird das neue Gesetz jedoch wenig. Das schwedische Beispiel zeigt die Grenzen der Gesetzgebung in der Geschlechterdebatte auf.

In Schweden haben sich in den vergangene Wochen Tausende Frauen aus unterschiedlichen Branchen zu Wort gemeldet und berichtet, wie Kollegen sie belästigt haben. Vielleicht war die Resonanz auf die Missbrauchsdebatte in Schweden auch deswegen besonders groß, weil man hier davon überzeugt war, gute Schutzmechanismen zu haben. Vergewaltigung ist in Schweden bereits heute breiter definiert als in Deutschland. Die neue Zustimmungsregel wird auch nicht für mehr Sicherheit sorgen, höchstens für neue Unsicherheit. Am Ende steht die Aussage des Beschuldigten gegen die des Opfers.

Das eigentliche Problem, auch in Schweden, ist ja: Macht ein Opfer überhaupt eine Aussage? Frauen trauen sich eben häufig nicht, Täter anzuzeigen. Sie haben Angst vor der Reaktion des Chefs oder der männlichen Kollegen. Solche Machtstrukturen weicht man nur schwer mit Gesetzen auf.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2017/eca
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