StrafrechtDer Unsinn, arme Schlucker ins Gefängnis zu stecken

Lesezeit: 7 Min.

Einsteigen ohne Ticket – das ist bisher eine Straftat. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Einsteigen ohne Ticket – das ist bisher eine Straftat. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gefängnisstrafe. Reinhard Krull/Getty Images

Reformfreudige Politiker fordern seit Langem, Schwarzfahren zu entkriminalisieren – und die Gerichte zu entlasten. Klingt schlüssig? Ja, wenn da nicht der deutsche Sanktionierungseifer wäre.

Essay von Wolfgang Janisch

Die Bundesministerin der Justiz war noch nicht allzu lange im Amt, als sie mit einem Vorschlag aufwartete, der die notorisch überlastete Justiz ein wenig entlasten könnte. Denkbar wäre, zum Beispiel das Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen, damit sich die Gerichte anderen Dingen widmen könnten – wichtigeren Dingen. Die Reaktion aus den Reihen des Koalitionspartners CDU und CSU kam postwendend. Das wäre eine Prämie für die Dreistigkeit der Täter, sagte einer. Die Ministerin wolle ein verbürgtes Rechtsgut preisgeben, kritisierte ein anderer.

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