Süddeutsche Zeitung

Porträt Rose McGowan:Ikone der "Me Too"-Bewegung

Die US-Schauspielerin war eine der ersten Frauen, die Harvey Weinstein sexuelles Fehlverhalten vorwarfen. Nun hat Rose McGowan Klage gegen den ehemaligen Filmproduzenten eingereicht.

Von Susan Vahabzadeh

Rose McGowan ist eine der zentralen Figuren im Skandal um den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein. Die Schauspielerin, mit dem Horrorfilm "Scream" und als eine der Hexen in der Fernsehserie "Charmed" bekannt geworden, hatte damals mit Journalisten gesprochen, die mit ihren Artikeln in der New York Times und dem New Yorker im Oktober 2017 Weinstein zu Fall brachten. Sie ließ sich zunächst nicht zitieren, warf ihm aber dann Vergewaltigung vor - nur hatte sie zuvor eine Vereinbarung über Schweigegeld unterschrieben, und die Vergewaltigung wäre zu jenem Zeitpunkt verjährt gewesen.

Doch nun bringt McGowan Weinstein doch noch vor Gericht. In Los Angeles hat sie Klage wegen Erpressung eingereicht, gegen Weinstein selbst, seine ehemaligen Anwälte und gegen die Sicherheitsfirma Black Cube, wegen der Repressalien, mit denen sie zum Schweigen gebracht worden sein soll.

Das sei "diabolisch und illegal" gewesen, heißt es in McGowans Klage. Im Branchenblatt Variety steht bereits die Antwort von Weinsteins Anwälten: Der Prozess werde zeigen, dass McGowan nur auf Geld und Ruhm aus sei. Die 46-jährige McGowan hat im vergangenen Jahr ihre Memoiren veröffentlicht. Sonst ist sie eine Reisende in Sachen "Me Too" und hat sich in den vergangenen zwei Jahren viel mit sexueller Ausbeutung befasst.

Seit Ende der Neunzigerjahre hatte es in der Filmbranche Gerüchte darüber gegeben, Weinstein habe McGowan Schweigegeld wegen einer Vergewaltigung gezahlt. Als Journalistinnen der New York Times und Ronan Farrow, damals Reporter beim Fernsehsender NBC, mit ihren Recherchen begannen, stießen sie immer wieder auf Kollegen, die bereits erfolglos versucht hatten, die Gerüchte über Weinstein zu belegen. Weinstein war einer der mächtigsten Männer im amerikanischen Kino, und er konnte Leuten das Leben schwer machen - die Schauspielerin Ashley Judd etwa wirft ihm vor, ihre Zurückweisung damit geahndet zu haben, dass er ihre Karriere behinderte. Auch sie hat ihn verklagt.

Das größte Problem bei den Recherchen: Die Frauen wurden unter Druck gesetzt - und einige hatten Schweigegeld-Vereinbarungen unterschrieben, wie Rose McGowan. Wenige Tage nach den Enthüllungen in der New York Times beschloss McGowan, sich über den Vertrag hinwegzusetzen.

Rose McGowan wirkte nervös und stark mitgenommen

Mit Farrow hatte sie sich da schon seit Monaten immer wieder getroffen, aber aus Angst machte sie mehrfach Rückzieher, wenn es um Interviews vor der Kamera ging und Freigaben zur Veröffentlichung. Sie fühlte sich bedroht. Weinstein wusste tatsächlich über jeden ihrer Schritte Bescheid, er soll spätestens 2016 eine Sicherheitsfirma auf sie angesetzt haben.

Rose McGowan wurde dennoch zu Weinsteins lautester Anklägerin und zur Ikone der "Me Too"-Bewegung. Wenn man sie bei öffentlichen Auftritten erlebte, beispielsweise im vergangenen Jahr auf einer Konferenz in München, wirkte sie allerdings nicht nur wütend, sondern auch nervös und stark mitgenommen. Weinsteins Verteidigung nutzte solche Auftritte zu jener Zeit und versuchte sie als unglaubwürdig hinzustellen. In der vergangenen Woche, als Ronan Farrows "Durchbruch" erschien, schrieb sie auf Twitter, man solle das Buch lesen, um zu verstehen, warum sie so wütend war.

Farrow schreibt darin über seine Recherche und das Vorgehen der israelischen Sicherheitsfirma Black Cube, die Weinstein engagiert hatte. Er ließ Farrow überwachen. Bei Rose McGowan ging Black Cube noch weiter. Eine vermeintliche Investment-Bankerin, die sich für Frauenrechte starkmache, hatte sie kontaktiert. Farrow schreibt in seinem Buch, ihm seien von einer anonymen Informantin später Dateien mit Unterlagen von Black Cube zugespielt worden, die unter anderem auch diese Frau betrafen, die inzwischen McGowans Vertraute war - eine Angestellte von Black Cube, angesetzt auf Rose McGowan.

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SZ vom 25.10.2019/wib
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