70 Jahre Grundgesetz:Staatsflagge: schwarz-rot-gold, Staatswappen: Schwerter zu Pflugscharen

Deutsch-deutsche GrenzËÜffnung Berlin

Jubelnde Ostdeutsche am 11. November 1989 auf der Berliner Mauer: Die meisten wollten keine DDR mehr - und auch keine neue DDR-Verfassung.

(Foto: dpa)
  • 1989/90 entstand in der DDR der Entwurf einer Verfassung - die nie in Kraft trat.
  • Die Schriftstellerin Christa Wolf schrieb in der Präambel, der Entwurf ziele ab auf ein Gemeinwesen, welches "die Gleichstellung der Geschlechter verbürgt und unsere natürliche Umwelt schützt".
  • Ein Blick in den alten Text sagt uns heute einiges über unser Grundgesetz.

Von Cornelius Pollmer, Dresden

Geschichte kennt keinen Konjunktiv, und trotzdem lohnt der Blick in einen fast 30 Jahre alten Verfassungstext, der zu keiner Sekunde je irgendwo Gültigkeit hatte. Es gibt den "Verfassungsentwurf für die DDR", weil der Zentrale Runde Tisch gleich in seiner ersten Sitzung am 7. Dezember 1989 beschloss, für das Gebiet der DDR möge ein neues Grundgesetz entworfen werden.

Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt und setzte ihren Auftrag vergleichsweise rasch um. Wäre in den Zeitläuften dann nicht alles gekommen, wie es schließlich gekommen ist, im Osten Deutschlands hätte, wer weiß, bald eine neue Verfassung gegolten und ihretwegen auch eine neue Flagge ohne Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Entwurfsartikel 43: "Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik trägt die Farben schwarz-rot-gold, das Wappen des Staates ist die Darstellung des Mottos 'Schwerter zu Pflugscharen'."

70 Jahre Grundgesetz

Die deutsche Verfassung ist am 8. Mai 1949 beschlossen worden und mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Weitere Artikel aus dem SZ-Grundgesetz-Spezial finden Sie hier.

Auch von solchen konkreten Nebensächlichkeiten abgesehen, erzählen der Entwurf und seine Geschichte viel über Wünsche und Hoffnungen im Osten der damaligen Zeit. Und diese Erzählung beginnt noch vor Artikel 1, nämlich in der seinerzeit von der Schriftstellerin Christa Wolf verfassten Präambel.

Der Entwurf, schrieb sie, gehe aus "von den humanistischen Traditionen, zu welchen die besten Frauen und Männer aller Schichten unseres Volkes beigetragen haben"; er sei "überzeugt, dass die Möglichkeit zu selbstbestimmtem verantwortlichen Handeln höchste Freiheit ist"; und er ziele ab auf ein Gemeinwesen, welches "die Gleichstellung der Geschlechter verbürgt und unsere natürliche Umwelt schützt".

Die Erzählung von Hoffnungen und Wünschen setzt sich fort im Frühjahr 1990, bei der letzten Sitzung des Runden Tisches, an dem Vertreter von SED/PDS, Parteien und Bürgerrechtsbewegung sich über die Zukunft des Landes austauschten. Es darf einerseits nicht vergessen werden, dass ein nennenswerter Bevölkerungsteil schon damals in der Bundesrepublik nicht das selige Paradies erkannte, sondern vielmehr die DDR fortentwickeln und dabei natürlich befreien wollte von Drangsalierung und anderem Unrecht. Andererseits war aus dem Wahlergebnis vom März 1990 unzweifelhaft zu schließen gewesen, dass die Mehrheit der Bürger der DDR eine Einheit beider Staaten anstrebte, zu erreichen bitte so schnell wie möglich und garantiert nicht über den Weg einer Art DDR 2.0. Eine schnelle Einheit aber schien nur über den Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik möglich zu sein.

Und so klang Gerhard Weigt von der Bürgerrechtsbewegung "Demokratie jetzt" schon sehr gedämpft, als er dem Runden Tisch die Beweggründe und Vorbilder des Verfassungsentwurfs für die DDR erläuterte. Eine der großen Aufgaben einer neuen Verfassung sei es, sagte Weigt, "die uns so lange vorenthaltenen Freiheitsrechte in besonderem Maße zu gewähren". Und er führte aus, wo die Verfasser sich Inspiration geholt hätten, nämlich bei den Idealen der französischen Revolution genauso wie in der seinerzeit neuen Verfassung Spaniens. Der Entwurf stehe zudem in einer Traditionslinie von Paulskirche 1848 und Weimar 1919 sowie den beiden Verfassungen von 1949 - jedoch logischerweise nicht in jener der von der SED volksfern verformten Texte von 1968 und 1974.

Im heutigen Diskurs gibt es eine längst routiniert vorgetragene Globalaussage zur Abwehr aller "Hätte man nicht"-Fragen und "Wäre es nicht besser gewesen, wenn"-Einwürfe des Ostens betreffend die Jahre nach dem Mauerfall. Hätte man mit einer anderen Ausrichtung der Treuhand nicht einen Teil der von ihr verursachten und teilweise katastrophalen Ungerechtigkeiten verhindern können? Wäre es nicht besser gewesen für die Akzeptanz der Verfassung auch im Osten, wenn diese den Bürgern nicht nur vorgesetzt worden wäre, sondern von ihnen hätte diskutiert werden können? Die Antwort, vor allem des Westens: Weil alles so schnell gehen musste, ging es nicht anders, und man solle bitte froh sein, dass es überhaupt gegangen ist.

Neben Gerhard Weigt saß im Frühjahr 1990 der Regisseur und Bürgerrechtler Konrad Weiß. Er schrieb kurze Zeit später einen Text für die Wochenschrift Die Weltbühne und dieser begann mit dem Satz: "Wenn es wahr ist, dass die Verfassung Auskunft darüber gibt, in welcher Verfassung sich ein Volk befindet - dann steht es schlecht um unsere Verfassung." Weiß forderte eine breite Diskussion der Verfassung und einen Volksentscheid. So verwegen diese beiden Wünsche damals auch immer gewesen sein mögen - die heute deutlich ausgeprägte Staatsferne in kleineren Teilen des Ostens eignet sich durchaus dazu, Ideen wie diese in einem neuen Licht zu betrachten.

Ein Anruf bei Wolfgang Thierse, der damals erst im Neuen Forum war und dann bald bei den Sozialdemokraten. Thierse ist jeglicher Geringschätzung des Ostens unverdächtig, aber auch er betont den "Prozess unerhörter Beschleunigung" im Verlauf der Einheit wie auch die Position einer Mehrheit, die eben nicht über einen neuen Staat und das Kleingedruckte seiner neuen Verfassung zu diskutieren geneigt war: "Die dachten: Warum noch mal eine andere DDR, wenn alles das, was wir haben wollen, nebenan da ist? Reisefreiheit, Wohlstand und so weiter. Warum dann noch eine andere Verfassung?" Der Entwurf des Runden Tisches sei sehr schön gewesen, eine wirkliche Diskussion rückwirkend herbeizudichten, davon hält Wolfgang Thierse nichts. Wenn jetzt welche sagten, "Mensch, wir hatten die Chance - ja, hatten wir die Chance denn wirklich?"

Thierse sagt: "Auch rückwärtsgewandte Utopien können gefährliche Illusionen sein." Zwar habe er sich selbst damals, "den Herbst '89 noch im Herzen und im Kopf", in die Verfassungskommission wählen lassen, um den demokratischen Akt der Straße in einem neuen Grundgesetz zu würdigen. Doch sieht Thierse es kritisch, wenn nun von schattigen rechten Rändern der Gesellschaft zuweilen versucht wird, eine gänzlich neue Verfassungsdebatte anzuzetteln und auch, wenn Gemäßigte fordern, diese um deutliche Möglichkeiten direkter Demokratie zu erweitern. Es gebe einfach keinen Grund, ein Grundgesetz, das sich 70 Jahre bewährt habe, jetzt mit kleinen Änderungen zur Abstimmung vorzulegen. Vielmehr bestünde dann "die Gefahr einer geringen Beteiligung und damit einer Delegitimierung der Verfassung".

Wenn die Verfassung auch nicht zu ändern war oder sein soll, es lässt sich zumindest nachdenken darüber, wie sie auf Ost- und Westdeutsche gewirkt hat. Gesine Schwan, Politikwissenschaftlerin und Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, versteht das Ausbleiben der Diskussion damals als Teil eines grundsätzlichen Problems: "Im Einigungsprozess sind die kulturellen und psychologischen Aspekte nicht hinreichend gewürdigt worden, das ist mit Sicherheit der Fall. Auf westdeutscher Seite sind diese Aspekte im Grunde überhaupt nicht wahrgenommen worden."

Und dieser Westen solle nicht vergessen, dass seine eigene Identifizierung mit dem Grundgesetz "auch nicht über Nacht" gekommen sei. Noch in den 60ern habe es Umfragen gegeben, "bei denen eine Mehrheit der Bevölkerung sagte: Die schwere Zeit hat für uns nach '45 angefangen. Also, empirisch hätte die Mehrheit der Westdeutschen wohl nicht dieses Grundgesetz ausgearbeitet."

Natürlich, sagt Gesine Schwan, könne man nicht alte Reformdebatten neu beleben. Es helfe aber noch weniger, "zu sagen, das ist jetzt alles vergeigt". Nicht nur im Lichte der Konjunktur von Rechtspopulisten plädiert Schwan für etwas anderes: Sie findet, "dass man unsere Demokratie mehr partizipatorisch ausgestalten muss, am besten auf Städte- und Gemeindeebene, um den Bürgern die Erfahrung der Wirkmächtigkeit zu vermitteln." Statt sich in Systemfragen die Köpfe heiß zu schreien, könnte die Verfassung noch deutlicher konkrete Freiheiten befördern, und seien es nur Abstimmungen über einen Brückenneubau oder die Gestaltung eines Parks. Sie will, heißt das, mehr direkte Demokratie wagen.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir das Staatswappen der DDR fälschlicherweise mit "Hammer und Sichel" beschrieben. Die richtigen Bestandteile waren natürlich "Hammer, Zirkel und Ährenkranz"; Hammer und Sichel fanden sich in den Wappen der UdSSR und der Sowjetrepubliken.

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