MeinungJustizGegen das Vergessen

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Essay von Annette Ramelsberger

Lesezeit: 8 Min.

imago images/Florian Gmach

In anderen europäischen Ländern sind Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen längst Standard. Nur in Deutschland nicht. Selbst von historischen Prozessen blieb bislang: nichts. Über eine skandalöse Lücke.

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Stuttgart-Stammheim. "Du Schwein, du verdammtes", schreit Andreas Baader den Richter an. Die Stimme von Otto Schily, damals RAF-Verteidiger, schneidet durch den Raum: "Am ersten Tag sollte ich mich hier an die Wand stellen mit erhobenen Händen. Das haben Sie angeordnet!", herrscht er den Richter an. Der hatte verfügt, dass auch Anwalt Schily vor Betreten des Gerichtssaals durchsucht wird. Verteidiger Rupert von Plottnitz will wissen, ob "der Oberstaatsanwalt Zeis seine Faustfeuerwaffe auch im Gerichtssaal trägt". Und der Oberstaatsanwalt antwortet: "Hören Sie gut zu: In Berlin gibt es einen Richter, der vielleicht noch am Leben wäre, wenn er eine Faustfeuerwaffe getragen hätte." Kurz zuvor war Kammergerichtspräsident Günter von Drenkmann von der RAF erschossen worden.

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