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Minderheiten:Vorstoß für Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz

Kiel (dpa) - Schleswig-Holstein und Sachsen setzen sich für den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz ein.

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Kiel (dpa) - Schleswig-Holstein und Sachsen setzen sich für den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz ein.

Auf einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat habe er sich mit Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer verständigt, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (beide CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Zahlreiche Landesverfassungen - beispielsweise im Norden - enthielten bereits Bestimmungen zugunsten der dort beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Im Grundgesetz gebe es das nicht.

Folgende Klausel soll Eingang in Artikel 3 des Grundgesetzes finden: "Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind." Die Aufnahme einer solchen Formulierung unterstreiche die gesamtstaatliche Verantwortung Deutschlands für den Schutz nationaler Minderheiten, sagte Günther.

Nach Ansicht des CDU-Politikers kann dies auch ein starkes Signal der Unterstützung für deutschsprachige Minderheiten in Osteuropa setzen. "Gerade gegenüber den Ländern, in denen heute deutsche Minderheiten leben, wäre eine Aufnahme im Grundgesetz ein deutliches Zeichen für die Glaubwürdigkeit deutscher Minderheitenpolitik." Es gehe nicht um individuelle Rechte für die Angehörigen der anerkannten autochthonen Minderheiten und Volksgruppen. "Vielmehr handelt es sich um den Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der traditionell hier beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen."

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