Leute - Hamburg:Yoko Ono vs. "Yoko Mono": Entscheidung um Kneipennamen

Hamburg (dpa/lno) - Im Rechtsstreit zwischen John Lennons Witwe Yoko Ono und einem Hamburger Barbesitzer um die Verwendung des Namens "Yoko Mono" soll heute eine Entscheidung fallen. Dann will das Hamburger Zivilgericht verkünden, ob Nima Garous-Pour seine Kneipe künftig wieder "Yoko Mono" nennen darf. Dies war ihm per einstweiliger Verfügung untersagt worden. Yoko Ono und ihre Rechtsvertreter argumentieren, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Der Barbesitzer fand die Klage zwar absurd, kam aber der Aufforderung nach und nannte seine Bar in "Mono" um. Nun entscheidet das Zivilgericht, ob die einstweilige Verfügung weiter Bestand hat oder nicht. Garous-Pour ist mit seiner Szene-Bar mittlerweile vom Karolinenviertel in die Neustadt gezogen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Im Rechtsstreit zwischen John Lennons Witwe Yoko Ono und einem Hamburger Barbesitzer um die Verwendung des Namens "Yoko Mono" soll heute eine Entscheidung fallen. Dann will das Hamburger Zivilgericht verkünden, ob Nima Garous-Pour seine Kneipe künftig wieder "Yoko Mono" nennen darf. Dies war ihm per einstweiliger Verfügung untersagt worden. Yoko Ono und ihre Rechtsvertreter argumentieren, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Der Barbesitzer fand die Klage zwar absurd, kam aber der Aufforderung nach und nannte seine Bar in "Mono" um. Nun entscheidet das Zivilgericht, ob die einstweilige Verfügung weiter Bestand hat oder nicht. Garous-Pour ist mit seiner Szene-Bar mittlerweile vom Karolinenviertel in die Neustadt gezogen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: