Kurz und kurios:Skurrile Fälle rund um den Nachlass

Gierige Täter wollen ans Erbe ihrer Opfer. Zwei Brüder müssen ein Tabu-Spiel teuer bezahlen. Ein Phantom. Und die Mutter Maria.

Von Christian Endt und Markus Mayr

Teures Tabu

Glücksspiel kann teuer werden, weshalb vorsichtige Menschen Roulette- und Pokertische weiträumig meiden. Aber auch bei einem harmlosen Kinderspiel lässt sich viel verlieren, wenn das Erbe ins Spiel kommt. So ging es Anton Gamperling* und seinem Bruder Kai vor einigen Jahren. Sie saßen an einem lauen Sommerabend draußen auf der Terrasse, zusammen mit ihrer Tante Irmgard und zwei Cousinen. Zu ein paar Flaschen Rotwein spielten sie das Gesellschaftsspiel Tabu, bei dem die Spieler vorgegebene Begriffe so umschreiben müssen, dass ihre Mitspieler erraten, was gemeint ist. Anton zog eine Karte, las verdeckt die Aufgabe und wandte sich an Kai: "Das machen wir, wenn Tante Irmi stirbt." Kai wusste sofort, worauf sein Bruder hinaus will. "Erben", sagte er. Im Spiel bekamen die beiden dafür einen Punkt, im Leben wurden ihnen aber einige abgezogen: Tante Irmi enterbte ihre beiden Neffen an Ort und Stelle. Die beiden Cousinen am Tisch dürfte es gefreut haben.

Phantom-Erbe

Ginge es nach seiner Tante, Josef Meyer* wäre Eigentümer eines Hauses in Berlin-Tegel. Doch der Wille der am Jahresanfang verstorbenen Eva Meyer wird vom deutschen Erbrecht durchkreuzt. Obwohl sie in ihrem Testament ihren Neffen zum alleinigen Erben ihres Hauses erklärte, hat bis heute der vor 71 Jahren verschollene Ehemann Eva Meyers Anspruch auf dieses Erbe. Niemand hat den Verschollenen für tot erklärt. Und ohne Sterbeurkunde gehen die Behörden davon aus, dass der Mann noch lebt. Dass der Verschwundene inzwischen mehr als hundert Jahre alt wäre, spielt dabei keine Rolle. Dass das Haus mehr als 20 Jahre nach seinem letzten Lebenszeichen gebaut wurde, ist irrelevant. Dass er nur wenige Monate mit Eva Meyer verheiratet war, bevor er 1945 an die Front berufen wurde, tut nichts zur Sache. Ein Berliner Amtsgericht entscheidet nun, ob Josef Meyer erben darf. Seine Chancen auf ein Haus in Tegel stehen aber nicht schlecht. Das Gericht hänge die Hürden nicht so hoch, wenn es um Verschollene im Zweiten Weltkrieg geht, erklärt Gerichtssprecherin Annette Gabriel.

Gierige Täter

Vor fünf Jahren erwürgte Michael Kraus* im Suff seine Ehefrau. Wolfgang Thurner erschlug Mitte der 90er-Jahre seine Mutter mit einem Eisenrohr und verteilte die Frau stückchenweise im Wald. Die beiden Taten passierten unabhängig voneinander. Doch beide Täter wollten das Gleiche: das Erbe ihrer Opfer. Was abstrus klingt, hat zumindest im Fall Thurner wirklich funktioniert. Das Landgericht Köln hatte ihn wegen psychischer Erkrankung für schuldunfähig befunden. Sein Bruder erbte zwar anfänglich das Vermögen der Mutter. Doch Thurner verklagte seinen Bruder auf Zahlung des Pflichterbteils - und bekam recht, nach 16 Jahre währendem Rechtsstreit. Ein schuldunfähiger Täter darf erben, so die Richter. Das Verfahren beschäftigte zeitweise sogar das Bundesverfassungsgericht. Im Fall Kraus ist der Ausgang nicht bekannt. Seine Söhne klagten vor dem Landgericht Bremen gegen den Versuch des ebenfalls als schuldunfähig eingestuften Vaters, die von ihm getötete Mutter zu beerben. Doch das Verfahren sei nie verhandelt worden, sagt der Vorsitzende Richter Malte Kornol. Die Söhne haben sich außergerichtlich mit dem Mann geeinigt, der ihre Mutter getötet hat.

Mutter Maria sagt, was sie will

Manuela Bauer* wollte eigentlich den Letzten Willen ihres Onkels achten. Doch als Bauer beim Aufräumen in dessen Wohnung über ein Bündel Briefe stolperte, die "Botschaften und Anweisungen der Mutter Gottes" enthielten, wurde sie stutzig. Zwar hatte sich ihr Onkel in seinen letzten Jahren auf esoterischen Wegen dem Glauben genähert. Doch dass Maria, die Mutter Jesu, ihm persönlich Anweisungen gegeben haben soll, das wollte Bauer ihm nicht abkaufen. Ihre Skepsis sollte sich als begründet herausstellen. Denn nicht die Mutter Gottes ist dem Onkel erschienen, sondern ein Mittelsmann namens Paul, wie sie herausfand. Dieses selbsternannte Medium Paul spielte dem Onkel vor, dass die Mutter Gottes persönlich dem Onkel ausrichten lässt, dass er seine Eigentumswohnung in einem Kurort im Süden von München doch bitte ihm, dem Paul, vermachen solle. Diesen dreist erschwindelten Letzten Willen wollte Bauer nicht akzeptieren. Sie holte sich Rat bei einem Notar. Beide kamen sie zu dem Schluss, dass die Sache gewaltig zum Himmel stinke. Die 52-Jährige zog vor Gericht, wo das Testament für ungültig erklärt wurde. Die Wohnung des Onkels fiel dessen nächsten Verwandten zu.

* Namen geändert

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