Kita-Platz-Urteil in Leipzig:Müssen Städte Eltern das Gehalt zahlen?

Protest für Kita-Plätze in Leipzig

Am Montag sprach ein Gericht in Leipzig drei Müttern Schadenersatz zu, weil sie durch fehlende Kita-Plätze Einkommensverluste hinnehmen mussten.

(Foto: dpa)
  • In Leipzig hat ein Gericht Müttern Schadenersatz zugesprochen, die Verdienstausfälle wegen fehlender Betreuungsplätze hinnehmen mussten.
  • Eineinhalb Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige haben Gerichte schon etliche offene Fragen geklärt.
  • Im Einzelfall strittig bleibt, welche Entfernung zur Kita Eltern in Kauf nehmen müssen und wie genau die Betreuung aussehen muss.

Von Lena Jakat

Das gesellschaftliche Revolutiönchen steckt in einem einzigen Satz:

"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."

So steht es in § 24 Absatz 2 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs, Achtes Buch. Doch was bedeutet der seit 1. August 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz im Detail? Wie, wo und wie lange muss das Kind betreut werden? Wie es mit modernen Revolutiönchen so ist, wird das seither in vielen Gerichtsverfahren abgewogen, ausverhandelt und definiert.

Am Montag sprach ein Gericht in Leipzig drei Müttern Schadenersatz zu, weil sie durch fehlende Kita-Plätze Einkommensverluste hinnehmen mussten. Es ist die erste Entscheidung dieser Art - andere Punkte, die das SGB offenlässt, sind bereits weitgehend geklärt. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was, wenn ich für mein Kind keinen Kita-Platz bekomme?

Grundsätzlich können die Eltern auf dem Klageweg von der Kommune einen Betreuungsplatz für ihr Kind einfordern. Das geschieht meist im Eilverfahren, da sich reguläre Verfahren vor Verwaltungsgerichten hinziehen können, mitunter über Jahre. Solche Gerichtsentscheidungen, wie es sie in den Monaten nach Einführung des Rechtsanspruchs immer wieder gab, sind allerdings nicht immer empfehlenswert und nicht zwangsläufig das Beste für das Kind - etwa, wenn es im Verlauf des Prozesses immer wieder die Einrichtung wechseln muss. "Ich rate meinen Mandanten, abzuwarten, das Kind anderweitig unterzubringen und im Nachhinein Schadenersatz zu fordern", sagt Katharina Eibl. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin hat sich auf das Thema spezialisiert und betreibt eine Ratgeber-Website zu Kita-Platz-Klagen.

Wofür kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen?

Fehlen Kita-Plätze, hat es die Kommune versäumt, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, sich also "schuldhaft" verhalten - und kann in Regress genommen werden. Eltern können also - das ist inzwischen rechtlich weitgehend abgesichert - die Erstattung der Mehrkosten für eine private Unterbringung einfordern, und zwar entweder auf dem Wege des Verwaltungs- oder des Zivilrechts. "Dabei gilt jedoch der Grundsatz der Angemessenheit", sagt Eibl. "Sie können sich also nicht für die Luxus-Kita-Variante mit fünfsprachiger Früherziehung entscheiden und dann auf Erstattung hoffen."

Muss die Stadt nach der Entscheidung in Leipzig jetzt für meinen Verdienstausfall aufkommen, wenn ich nicht arbeite?

Nein. Zum einen ist das Urteil des Leipziger Landgerichts die erste Gerichtsentscheidung in diesem Fall, die folgenden Instanzen könnten ihn anders bewerten. Zum Zweiten könnte von dem Urteil zwar eine gewisse Signalwirkung ausgehen; aber das kommt darauf an, wie das Gericht seinen Entschluss in diesem Fall begründet hat. Und das ist derzeit noch nicht bekannt. "Aufhören zu arbeiten und auf Schadenersatz zu hoffen, das würde ich niemandem raten", sagt Eibl. "Das ist viel zu riskant."

Bevor es zu einem Gerichtsprozess kommt, einigen sich Eltern und Kommunen häufig doch noch. Welche Betreuungsplätze darf mir die Kommune anbieten?

Als inzwischen rechtlich gesichert gilt, dass die Betreuung in einer Kita mit der durch eine Tagesmutter als gleichwertig anzusehen ist. Bekommen Eltern einen solchen Platz angeboten, ist damit der Rechtsanspruch erfüllt.

Welchen Anfahrtsweg muss ich in Kauf nehmen?

"Diese Frage ist sehr von Einzelfallgerechtigkeit geprägt", sagt Rechtsanwältin Eibl. Wie viele Kitas gibt es in der Kommune? Sind 15 Kilometer Autostrecke im dichten Großstadtverkehr genauso zumutbar wie auf dem Land? "Das wird in den kommenden Jahren nach und nach geklärt werden", so Eibl. Ähnliches gilt für die Frage nach der Dauer der Betreuung, denn auch diese lässt das Gesetz offen. In Online-Ratgebern ist oft die Auslegung zu lesen, dass vier Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche als Richtwert gelten. Das basiert auf der Annahme, dass Eltern - zumeist Mütter - in der Regel halbtags arbeiten. Doch was, wenn beide Eltern Vollzeit arbeiten? Oder eine Alleinerziehende auf mehr Betreuung angewiesen ist?

Eineinhalb Jahre nach dem Revolutiönchen im Sozialgesetzbuch lässt der Kita-Platz-Anspruch noch viele Lücken, die deutsche Gerichte in den kommenden Jahren Fall für Fall füllen werden müssen.

Das könnte sich auch deswegen hinziehen, weil die von den Kommunen befürchtete Klagewelle ausgeblieben ist. Im ersten Jahr kam es bundesweit lediglich zu 242 Verfahren. Das liegt wohl teils an den Bemühungen der Städte, teils aber auch daran, dass Klagen, zumal wenn es um neue Gesetze geht, immer mit einem Risiko verbunden sind - auch mit einem finanziellen.

Doch etliche Prozesse sind noch anhängig. Und auch in Leipzig ist noch nicht unbedingt das letzte Wort gesprochen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: