Kinderehen:Sorgfalt ist besser als Empörung

Kinderehen: Ein als Braut verkleidetes Mädchen bei einer Protestveranstaltung von Amnesty International 2016 (Archivbild).

Ein als Braut verkleidetes Mädchen bei einer Protestveranstaltung von Amnesty International 2016 (Archivbild).

(Foto: Gabriel Bouys/AFP)

Mit den Flüchtlingen ist das Thema Kinderehe in Deutschland angekommen. Die Debatte über ein Verbot ist verständlich. Doch so wie der Gesetzesentwurf ist, kann er nicht bleiben.

Kommentar von Constanze von Bullion

Man sieht sie jetzt immer öfter in deutschen Medien: Bilder von Mädchen, die herausgeputzt sind wie Prinzessinnen, aber trostloser kaum dreinschauen könnten. Eine 15-Jährige wird in Bangladesch für die Übergabe an den Ehemann eingekleidet. Ein afghanisches Mädchen sitzt ängstlich neben ihrem Bräutigam, der ihr Großvater sein könnte. In vielen Ländern der Welt werden Mädchen verkauft, für Geld oder ein paar Elektrogeräte. Und es wächst die Zahl der Fälle, in denen Familien in Flüchtlingslagern Töchter mit deutlich älteren Männern verheiraten, ob aus Not oder um sie vor Übergriffen zu schützen.

Insgesamt 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche wurden 2016 in Deutschland registriert. Auch weltoffene Menschen sollten sich nichts vormachen: Solche Verbindungen bemänteln oft Missbrauch und Vergewaltigung. Die Bundesregierung hat also recht, wenn sie Kinderehen unter die Lupe nehmen will. Der Gesetzentwurf allerdings, den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) jetzt im Rekordtempo durchziehen will, hascht nach Effekt. So wie er ist, kann er nicht bleiben.

Maas will das Heiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre hochsetzen, Ausnahmen zwischen 16 und 18 Jahren soll es nicht mehr geben. Das ist in Ordnung. Auch Teenager-Schwangerschaften sind heute kein Grund mehr, unbedingt heiraten zu müssen. Problematisch wird es bei Ehen Minderjähriger, die rechtskräftig im Ausland geschlossen wurden. Wo ein Partner zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, will Maas die Ehe gerichtlich aufheben lassen. Ist ein Partner jünger als 16, soll sie sogar als nichtig gelten, ohne Anhörung der Eheleute, so als habe sie nie bestanden.

Was Mädchen helfen soll, droht neues Leid zu schaffen

Klar, die Bildern unglückseliger Kinderbräute tun weh. Und wer sagt im Wahlkampf nicht gern von sich, er biete frauenverachtenden Sitten die Stirn, zumal den zugewanderten? Was Mädchen aber helfen soll, droht nun neues Leid zu schaffen. Denn so wie es geplant ist, soll das Jugendamt eingereiste Eheleute auf der Stelle trennen, wenn einer unter 16 ist, ohne weitere Prüfung. Man mag sich die Szenen auf dem Amt lieber nicht vorstellen, wenn eine 15-jährige Syrerin plötzlich ungefragt und allein ins Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verbracht wird.

Für konservative Musliminnen kann Scheidung Ehrverlust heißen. Die Rückkehr in die Heimat kann so lebensgefährlich werden. Was, wenn das Mädchen keine Trennung will? Kommt dann die Polizei? Was geschieht mit Kindern solcher Paare? Was, wenn der Vater sich in aller Stille verdrückt? Ist eine Ehe nichtig, gelten Kinder daraus als nichtehelich. Um ihnen Unterhalt und Erbe zu sichern, muss eine Vaterschaftsklage angestrengt werden. Die Rechtsunsicherheit für Ehefrau und Kinder wächst also.

Mädchen werden erneut zum Objekt gemacht

Nicht hinnehmbar aber ist noch etwas anderes: Mädchen, die womöglich in eine Ehe gezwungen wurden, sollen nun erneut zum Objekt gemacht und wieder aus der Ehe herausgezwungen werden. Ohne Gerichtsverfahren, ohne Anhörung, so als hätten sie weder Hirn noch Meinung. Das ist mit dem Kindeswohl nicht zu begründen. In Deutschland werden selbst Grundschüler heute vor Familiengerichten gehört, etwa wenn die Eltern um Umgang streiten. Der ausländischen Kindsbraut aber verbietet man von vornherein den Mund.

Statt unbesehen aufzulösen, sollte für alle Ehen Minderjähriger gelten, was Maas nur für etwas ältere Verheiratete zwischen 16 und 18 Jahren plant: ein Aufhebungsverfahren, bei dem Familienrichter nach Anhörung und Abwägung - und mit einem Ermessensspielraum - entscheiden müssen, ob die Ehe Bestand haben soll oder nicht. Das kann mühsam werden. Aber wer sich an Grundrechten zu schaffen macht, muss Sorgfalt statt Empörung walten lassen.

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