Kinderehen:Erst 14 und schon verheiratet

Kinderehen Asylbewerber

1475 Fälle von Kinderehen hat das Ausländerzentralregister 2016 in Deutschland registriert.

(Foto: dpa)

Bana ist ein Kind, als sie nach München kommt - und Ehefrau. Nun hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf gegen Kinderehen beschlossen. Aber hilft der den Betroffenen wirklich?

Von Anna Fischhaber

Bana* ist 14, als sie nach München kommt. Sie fällt dem Jugendamt auf, weil sie noch so klein und schmächtig wirkt und dennoch bereits verheiratet ist. Verheiratet mit ihrem 23-jährigen Cousin, die Ehe wurde auf der Flucht von Syrien nach Deutschland geschlossen. Zu ihrem eigenen Schutz, wie die mitgereiste Mutter erklärt. Doch die Tochter will die Ehe nicht, daraufhin wird der Mann von ihr getrennt und in eine andere Unterkunft gebracht.

Die Mutter von Bana verstehe die Welt nicht mehr, erzählt Sozialpädagogin Anastasia Baumtrog, die sich bei der Münchner Beratungsstelle "Wüstenrose-Imma" um das Thema Zwangsheirat und auch um diese syrische Familie kümmert. Sie habe auch früh heiraten müssen und zu Hause die Rolle der Ehefrau gespielt, hat sie Baumtrog erzählt. Draußen durfte sie dann Kind sein. Warum darf man in Deutschland mit 14 einen Freund haben, aber nicht heiraten, will Banas Mutter wissen. Das sei doch kein Unterschied.

In Deutschland sind Kinderehen bislang kein großes Problem gewesen. Doch mit den Hunderttausend Geflüchteten sind auch minderjährige Eheleute ins Land gekommen, um die sich die Jugendämter in ganz Deutschland nun kümmern müssen. Viele Mädchen sind wie Bana auf der Flucht mit einem älteren Mann verheiratet worden - aus purer Not für ein wenig Geld oder ein paar Elektrogeräte. Vor allem aber, um sie körperlich abzusichern und vor Vergewaltigung durch Fremde zu schützen.

1475 Fälle von Kinderehen hat das Ausländerzentralregister 2016 in Deutschland registriert. Die meisten von ihnen sind dem Bundesinnenministerium zufolge Mädchen, viele kommen aus Syrien, gefolgt von Afghanistan und dem Irak. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht. Die Dunkelziffer der Kinderehen ist weitaus höher, schätzen Experten und befürchten: Unter dem Deckmantel der Ehe wird Kindesmissbrauch betrieben. Doch wie umgehen mit den Paaren, die in ihren Heimatländern rechtmäßig verheiratet wurden?

Der Fall Zahira

Eine ungewöhnliche Antwort hat das Oberlandesgericht Bamberg gefunden. Hier wurde der Fall der 15-jährigen Zahira verhandelt, die 2015 mit dem Schlauchboot von Syrien nach Griechenland kam und weiter nach Aschaffenburg reiste. Mit dabei: Ihr Ehemann, auch ein Cousin. Das Jugendamt nahm das Mädchen in Obhut, es könne die Tragweite der Ehe nicht absehen. Das Paar wehrte sich.

Das Familiengericht gab dem Jugendamt recht, doch die nächste Instanz, das OLG Bamberg, sah den Fall anders: Es lägen keine Hinweise auf Zwang vor, die gegen die nach Schariarecht geschlossene Ehe sprächen. Zahira darf nun wieder bei ihrem Mann leben, die Stadt Aschaffenburg hat Beschwerde dagegen eingelegt, nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.

Seit der Fall Zahira publik wurde, denkt aber auch der Bundesjustizminister Heiko Maas über das Verbot von Kinderehen nach. "Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar", so Maas. Monatelang hatten die Parteien dann um Ausnahmen und Härtefälle gerungen, nun gibt es einen Gesetzesentwurf, der an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde. Noch vor der Sommerpause soll er alle parlamentarischen Hürden nehmen.

Heiraten erst ab 18 möglich

Der Entwurf sieht vor, dass in Deutschland nur noch heiraten darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist. So weit, so unstrittig. Doch was tun mit den Minderjährigen, die bereits verheiratet sind? Der Entwurf sieht einen Kompromiss vor. War ein Partner zur Zeit der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt, muss das Jugendamt künftig einen Aufhebungsantrag beim Familiengericht stellen. Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei Suizidgefahr oder einer schweren Erkrankung, könne davon abgesehen werden.

"Das ist zu kurz gegriffen", findet Uwe Kamp, Sprecher beim Deutschen Kinderhilfswerk. Auch das Kindswohl müsse berücksichtigt werden. "Wenn eine Beziehung emotional tragfähig ist und kein Zwang besteht, spricht meiner Meinung nach nichts gegen die Ehe. Warum sollte man ein Mädchen, das 17 Jahre alt und freiwillig verheiratet ist, gegen seinen Willen zur Scheidung zwingen, nur damit es sechs Monate später wieder heiratet?"

Deutlich restriktiver argumentiert die Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes: "Bei der Eheschließung von 16- bis 18-Jährigen sollte in der Regel eine Aufhebung stattfinden. Es darf kein reines Ermessen des Richters sein. Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden", heißt es in einer Mitteilung.

"Hier lässt man die betroffenen Mädchen im Regen stehen"

Noch umstrittener ist der geplante Umgang mit jüngeren Mädchen wie Bana oder Zahira. War einer der Partner bei der Trauung unter 16, wird die Ehe laut Gesetzesentwurf als unwirksam erklärt. So als habe sie nie bestanden. Mit den Betroffenen soll offenbar niemand reden. Im Gegenteil: Ohne weitere Einzelfallprüfung soll das Jugendamt die eingereisten Eheleute sofort nach der Ankunft in Deutschland trennen.

Vor allem die CSU hatte sich für ein solch hartes Vorgehen eingesetzt. Forderungen wie "Kinder gehören in die Schule, nicht ins Ehebett" klingen natürlich erst einmal gut. Doch der Gesetzesentwurf geht an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei, befürchten viele Verbände. Denn mit der Ehe gehen auch Rechte verloren: Die Minderjährigen hätten keine Unterhaltsansprüche mehr, Kinder würden als illegitim angesehen, sie selbst gerieten womöglich in soziale Schwierigkeiten.

"Hier lässt man die betroffenen Mädchen im Regen stehen", sagt Kinderhilfswerk-Sprecher Kamp. "Anstatt, dass ein Familiengericht die Ehe auflöst und sich um Unterhalts-, Sorgerechts- und Erbansprüche kümmert, erklärt eine Behörde die Ehe einfach für null und nichtig." Auch rechtlich ist das problematisch: Juristen sprechen von einer "hinkenden Ehe", die dann zwar in Deutschland annulliert ist, nach internationalem Recht aber weiterbesteht.

"Generell begrüßen wir, dass junge Menschen erst ab 18 Jahren heiraten dürfen", heißt es bei "Wüstenrose-Imma". Allerdings plädiert man auch hier dafür, jeden Einzelfall zu prüfen: "Im Ausland geschlossene Ehen bei unter 16-Jährigen einfach nur für nichtig zu erklären, hilft den meisten Mädchen nicht weiter", warnt auch Sozialpädagogin Baumtrog. Denn oft verbessert eine Trennung die Situation des Mädchens nicht automatisch, wie der Fall Bana zeigt.

Die 14-Jährige lebt noch immer ohne ihren Mann, doch ihre Familie lädt den Cousin, der sich allein in seiner Unterkunft einsam fühlt, regelmäßig ein, um seine minderjährige Frau zu besuchen. Bana steht nun doppelt unter Druck: Die eigene Familie macht sie für das Unglück des "Ehemanns" verantwortlich und in der Gemeinschaftsunterkunft bekommt das Mädchen plötzlich ständig Angebote von anderen Flüchtlingen. Heiratsangebote.

(*Name von der Redaktion geändert)

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