Kaminofen:Feuer nur unter Auflagen

Sie sorgen für Gemütlichkeit und sind eine kostengünstige Alternative zu Gas oder Öl: Kaminöfen und Holzheizungen sind eine feine Sache. Doch jetzt gelten neue Grenzwerte.

Christopher Schrader

In Deutschland gelten seit dieser Woche schärfere Vorschriften für das Heizen mit Holz. Wer in Zukunft im Wohnzimmer einen Kachel- oder Kaminofen aufstellen möchte, muss nun eine Prüfbescheinigung des Herstellers vorlegen, dass die Anlage den Umweltauflagen entspricht.

Für Besitzer älterer Kamine gelten Übergangsfristen bis 2024. Offene Kamine sind von der Vorschrift ausgenommen, wenn sie nur gelegentlich befeuert werden. "Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert", sagt Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Jochen Flasbarth, Leiter des Umweltbundesamtes (UBA) ergänzt, die neue Regel löse völlig veraltete Vorgaben ab und fordere den aktuellen Stand der Technik.

An der Vorschrift hatte schon die zuvor regierende große Koalition gearbeitet. Die Novelle der "1.Bundes-Immissionsschutzverordnung" soll die zunehmenden Mengen an gesundheitsschädlichem Feinstaub begrenzen, die Holzheizungen in die Luft blasen. Nach Angaben des UBA sind es mehr, als aus sämtlichen Dieselmotoren entweichen.

Viele Menschen haben Holz als kostengünstige Alternative zu Gas oder Öl entdeckt. Gleichzeitig will die Regierung das Heizen mit Holz fördern, weil es als regenerative Energieform klimafreundlich ist. Die Lösung für das Dilemma aus Gesundheits- und Umweltschutz ist nun die schärfere Vorgabe auch für kleine Feuerstätten.

Neue Öfen und Herde für einzelne Zimmer, die von jetzt an und bis Ende 2014 installiert werden, dürfen nur noch 75 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Von 2015 an sinkt der Wert für neue Anlagen sogar auf 40 Milligramm. Viele Öfen erfüllen diese Vorgaben bereits.

Für Holzpelletkessel, die das ganze Haus heizen und zudem warmes Wasser bereitstellen, gelten noch schärfere Grenzwerte. Der Verband der Hersteller solcher Anlagen hatte lange auf die neue Vorschrift gedrängt, um das teils schädliche Image dieses Energieträgers aufzubessern. Moderne Anlagen erfüllten die Grenzwerte, betont er.

Viele alte Öfen bleiben hingegen auf Dauer von der Vorschrift ausgenommen. In Häusern, die zum Beispiel nur mit einem Kachelofen geheizt werden, gilt sie ebenso wenig wie für Kochherde, Badeöfen oder alle Anlagen, die vor 1950 gebaut wurden. Für jüngere Öfen gelten gestaffelte Übergangsfristen, bis zu denen der Besitzer nachweisen muss, dass sie mildere Grenzwerte erfüllen: Sie dürfen 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ist auch dieser Wert nicht zu erreichen, müssen die Anlagen bis spätestens 2024 mit Filtern nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Wie wirksam die neue Verordnung ist, wird sich zeigen; selbst das UBA äußert indirekt Zweifel. Für die meisten Kamine und Öfen weist der Benutzer schließlich durch eine Bescheinigung des Herstellers nach, dass die Feuerstelle der Novelle entspricht. Diese Bescheinigung hat der Produzent durch eine Messung im optimalen Betrieb bekommen.

Im Alltagsbetrieb hängt aber viel vom Benutzer ab. Der Wechsel vom idealen zum Praxisbetrieb könne die Emissionen um einen Faktor zehn erhöhen, schreibt das Amt; ein "sehr schlecht" befeuerter Ofen könne sogar einhundertmal so viel Staub ausstoßen wie ein optimal bedientes Modell.

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