Als im Jahr 1448 der Bauer Hans Leydig am Ortsrand von Obersontheim totgeschlagen wurde, ging es in der anschließenden Gerichtsverhandlung in Schwäbisch Hall nicht um die Höhe der "tat- und schuldangemessenen Strafe", so wie das heute der Fall wäre. Es ging um etwas anderes. Weil der Vater totgeschlagen worden war, mussten die Kinder versorgt werden. Es ging um drei Töchter, die jetzt Halbwaisen waren. Mergerlin, Kätterlin und Elslin.
Kolumne: Vor Gericht:Was kriege ich dafür?
Wer ein Verbrechen begeht, muss bestraft werden - das ist eher ein modernes Konzept. Im Mittelalter waren Richter pragmatischer: Sie interessierte, wie der Täter das Opfer angemessen entschädigt.
Von Ronen Steinke
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