Historie:Wenn Milde stärker ist als Vergeltung

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Bis 1923 wurden Jugendliche vom Strafrecht fast wie Erwachsene behandelt - zu ihrem Nachteil und dem der Gesellschaft: Eingangsschild am Jugendgefängnis der Justizvollzugsanstalt München. (Foto: imago stock&people)

Nach Vorfällen wie den Silvesterkrawallen heißt es oft, das Jugendstrafrecht sei nicht mehr hart genug. Dabei ist es seit der Reform durch Gustav Radbruch 1923 eine beeindruckende Erfolgsgeschichte.

Von Ronen Steinke

Stuttgart, Ende der 1920er-Jahre. Der Junge, der an diesem Tag vor seinen Richter treten muss, macht ein langes Gesicht. "Mit mir will sich sowieso kein anständiger Mensch mehr abgeben", sagt er. Worauf der Richter ihm antwortet: "Halten Sie mich für einen anständigen Menschen?"

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