Irland: Urteil zu Abtreibung:Die Frau, die nicht abtreiben durfte

Selbst in Extremsituationen sind in Irland keine Abtreibungen erlaubt. Jetzt urteilte der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über den Fall einer krebskranken Schwangeren.

Das Abtreibungsrecht in Irland ist außerordentlich streng. Nur wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau gefährdet, ist ein Abbruch erlaubt. Im Fall einer schwangeren Krebskranken musste nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entscheiden.

Carmel Stewart

In Irland durfte eine Frau trotz ihrer Krebserkrankung nicht abtreiben. Jetzt entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass sie deswegen Schmerzensgeld bekommt.

(Foto: AP)

Die an einer seltenen Krebsform erkrankte Frau fürchtete durch ihre Schwangerschaft einen Rückfall. Zudem hatte sie sich im Zuge ihrer Krebsbehandlung einer Reihe von Untersuchungen unterzogen, die dem Fötus schaden konnten. Eine Abtreibung wurde ihr von einem Dubliner Gericht verweigert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, das Dubliner Urteil habe mit dem Abtreibungsverbot das Recht der schwerkranken Klägerin auf Schutz ihres Familien- und Privatlebens verletzt. Das Urteil des Menschenrechtsgerichts stellt das strenge Abtreibungsverbot in Irland allerdings nicht grundsätzlich in Frage. Es liege im Ermessen jeden Staates zu definieren, wann das Leben beginne, stellte die Große Kammer des Straßburger Gerichts fest. Für das Urteil in Dublin habe man auf der Grundlage der "tiefen moralischen Werte des irischen Volkes" zwischen den Grundrechten auf Schutz des Privatlebens und dem Recht der ungeborenen Kinder entschieden.

Die Beschwerden von zwei anderen Frauen, denen Irland ebenfalls eine Abtreibung verweigert hatte, wies der Straßburger Gerichtshof hingegen ab. Sie hatten ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft mit familiären Motiven begründet. Dem wollten die Straßburger Richter nicht folgen. Sie stellten fest, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz des Familien- und Privatlebens garantiert, könne nicht als Recht auf Abtreibung definiert werden. In dieser Frage gebe es unter den europäischen Ländern keinen Konsens.

Die drei Klägerinnen hatten sich schließlich für eine Abtreibung in Großbritannien entschieden.

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