Süddeutsche Zeitung

Homosexualität:Neuer Paragraf 175 soll Homosexuelle schützen

Zwei SPD-Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf gegen "Homo-Heiler" vorgelegt. Doch rechtlich ist die Sache kompliziert.

Von Ronen Steinke

Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs hat eine grausame Geschichte. Es war der Anti-Schwulen-Paragraf. Von den Nazis wurde er extrem verschärft, aber auch nach 1945 wurden in der Bundesrepublik noch Tausende Männer auf der Grundlage des Vorwurfs "Unzucht zwischen Männern" eingesperrt. Es gab das hässliche Schimpfwort "175er", gemeint waren Schwule. Erst 1994 wurden die letzten Reste dieses Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seitdem klafft dort eine Leerstelle. Und genau an dieser Stelle möchten nun zwei SPD-Politiker einen neuen Paragrafen 175 einfügen. Nicht gegen Schwule diesmal, sondern im Gegenteil zu deren Schutz.

Der Plan richtet sich gegen Ärzte oder Heilpraktiker, die homosexuelle Menschen durch eine sogenannte Konversionstherapie zu "heilen" versprechen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe soll es geben - für Quacksalber, die Homosexuelle pathologisieren. So steht es in einem Gesetzentwurf, den vor wenigen Tagen die beiden Abgeordneten Johannes Kahrs und Karl-Heinz Brunner vorgelegt haben.

Das Copyright auf die Idee liegt eigentlich bei Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er hatte schon im Juni angekündigt, solchen Ärzten das Handwerk legen zu wollen. Interessant ist aber, was seitdem in der Bundesregierung passiert ist: nichts. Die Fachleute im SPD-geführten Bundesjustizministerium, die von Spahn gebeten worden waren, bis zur Sommerpause einen Entwurf auszuarbeiten, halten sich bedeckt. Es herrscht Skepsis, ob Spahns Straf-Idee überhaupt rechtsstaatlich umsetzbar sei. Auch aus Spahns eigenem Haus ist seither auf die Ankündigung noch nichts gefolgt.

Wo die Probleme liegen, das machen nun unfreiwillig die beiden SPD-Abgeordneten erahnbar. Erstes Problem: Ein Rechtsstaat kann grundsätzlich nur kriminalisieren, was gegen den Willen eines Opfers geht. Und wenn ein Erwachsener sich auf eigenen Wunsch einer sogenannten Konversionstherapie unterzieht? In dem Gesetzentwurf der beiden SPD-Abgeordneten heißt es: Man solle Ärzte auch dann bestrafen, wenn der "Patient" sie hartnäckig überredet ("ernstlich bestimmt") habe, seine Homosexualität als Problem zu behandeln. Kurz: Das Opfer hat es so verlangt, der Staatsanwalt soll das ignorieren. Schwierig.

Zweitens: Wie definiert man eigentlich "Homo-Heiler"? Das Gesundheits- und das Justizministerium sind dazu bislang ratlos. Klar ist jetzt nur, wie man es nicht machen kann. Die beiden SPD-Abgeordneten Brunner und Kahrs wollen Behandlungsmaßnahmen unter Strafe stellen, "die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtet sind". Dieser Wortlaut lässt viel Spielraum. So viel, dass er sogar Therapien für Sexualstraftäter kriminalisieren würde. Oder Therapien für Menschen, die eine pädophile Neigung in den Griff bekommen wollen. Solche Therapien werden auch von Spahns Ministerium gefördert. Das alles soll strafbar werden?

Dieser neue Paragraf 175, das sei immerhin "ein Diskussionsentwurf", sagt der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner, der sich gerade auch um den Posten als Parteichef bewirbt. Jetzt jedenfalls sei Jens Spahn am Zug.

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SZ vom 21.08.2019/mkoh
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