Glücksspiele - Frankfurt am Main:Regeln für Spielhallen: Klagen und Schließungen folgen

Darmstadt/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Automatenwirtschaft rechnet mit dem Aus für viele der mehr als 1100 Spielhallen in Hessen und will sich dagegen vor Gericht wehren. Mit biometrischen Zugangskontrollen, TÜV-Zertifikaten und der Forderung nach einer Qualifizierung des Berufszugangs will die Branche zugleich zeigen, dass sie den Spielerschutz ernst nimmt und für Regulierung eintritt. "Wir wollen mit süchtigen Menschen kein Geld verdienen", sagte der Sprecher des Vorstands der Deutschen Automatenwirtschaft, Georg Stecker, am Donnerstag in Frankfurt.

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Darmstadt/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Automatenwirtschaft rechnet mit dem Aus für viele der mehr als 1100 Spielhallen in Hessen und will sich dagegen vor Gericht wehren. Mit biometrischen Zugangskontrollen, TÜV-Zertifikaten und der Forderung nach einer Qualifizierung des Berufszugangs will die Branche zugleich zeigen, dass sie den Spielerschutz ernst nimmt und für Regulierung eintritt. "Wir wollen mit süchtigen Menschen kein Geld verdienen", sagte der Sprecher des Vorstands der Deutschen Automatenwirtschaft, Georg Stecker, am Donnerstag in Frankfurt.

"Es wird zu massiven Schließungen kommen", kündigte der Vorsitzende des Hessischen Münzautomaten-Verbands, Michael Wollenhaupt, an. Etwa die Hälfte der rund 4000 Arbeitsplätze sei in Gefahr. Ungefähr 150 der mehr als 1100 Betriebe hätten bereits dicht machen müssen. "Wir haben aber noch keine gesicherten Zahlen." Genaue Zahlen können auch die kommunalen Spitzenverbände noch nicht nennen.

Hintergrund ist das Hessische Spielhallengesetz von 2012 mit schärferen Regelungen. Es sieht unter anderem einen Mindestabstand von 300 Metern zwischen zwei Spielhallen vor. Den Betreibern wurde eine fünfjährige Übergangsfrist eingeräumt, die Ende Juni ausgelaufen ist. Im Kampf gegen die Spielsucht will die Landesregierung die Vorgaben von 2012 weiter verschärfen. Eine geplante Reform des Gesetzes sieht unter anderem eine Sperrzone von 500 Metern um Kinder- und Jugendeinrichtungen vor.

Damit würden in den Innenstädten etwa 90 Prozent der Spielhallen wegfallen, kritisierte Wollenhaupt. In Frankfurt blieben dann voraussichtlich nur noch sechs übrig, sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Automatenunternehmer, Simone Storch.

Die Branche kritisiert, dass sich die gesetzlichen Regelungen in Hessen nur an quantitativen und nicht an qualitativen Kriterien orientierten. "Die reine Abstandsregelung bedeutet, dass unter Umständen die Falschen übrig bleiben", warnte Stecker. Das illegale Glücksspiel im Internet werde zunehmen. Die Schließung von Spielhallen werde zudem dazu führen, dass mehr scheingastronomische Café-Casinos, Wettbüros und Shisha-Bars eröffnen, ergänzte Storch.

Das Wirtschaftsministerium weist die Kritik der Betreiber von "Schließungen nach dem Rasenmäherprinzip" zurück. Es habe den Kommunen eine Kriterien-Liste an die Hand gegeben, bei der es gerade auch um die Qualität der Betriebsführung gehe, sagte Ministeriums-Sprecher Wolfgang Harms.

"Wir gehen davon aus, dass ein Großteil derer, wo eine Schließung droht, vor Gericht geht", sagte Stecker der Deutschen Presse-Agentur. Einige Spielhallenbetreiber haben diesen Schritt bereits unternommen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht erwartet nach bisher 20 bis 25 Eil-Verfahren aus umliegenden Städten eine Klagewelle aus der Hessenmetropole. Zunächst müssen die Anträge für die 163 Konzessionen an 90 Standorten aber noch geprüft werden, heißt es beim Ordnungsamt. Das könne noch Monate dauern. Wollenhaupt rechnet damit, dass etwa jede zweite Konzession in Frankfurt nicht verlängert wird.

An dem für Südhessen zuständigen Verwaltungsgericht Darmstadt gebe es bereits etwa ein Dutzend Eil-Verfahren und auch einige Klagen, sagte der stellvertretende Sprecher Klaus Dienelt. "Das ist erst die erste Welle, da werden sicherlich noch welche kommen." Am Verwaltungsgericht in Wiesbaden seien bislang rund 15 Eilverfahren eingegangen, eine Halle habe schon schließen müssen, sagte Vizepräsident Ralph Göbel-Zimmermann. "Normalerweise sind Eilverfahren innerhalb von drei bis sechs Monaten entschieden."

Von rund einem Dutzend Eil-Verfahren berichtet auch das Verwaltungsgericht Gießen. In Kassel habe es vier Eilverfahren gegeben, sagte Sprecher Matthias Spillner. Sie seien alle in einem Vergleich geklärt worden. Mit Klagen rechnet auch der Städtetag. Der Städte- und Gemeindebund, in dem eher kleinere Kommunen zusammengeschlossen sind, hält die Zahl der gerichtlichen Schritte dagegen für "relativ überschaubar". Manuela Siedenschnur vermutet, "dass Kommunen und Betreiber im Vorfeld eine Einigung in einvernehmlicher Art besprochen haben". Dazu könne auch gehören, dass Ausnahmen oder auch noch einmal eine weitere Frist vereinbart wurden.

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