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Glücksspiele - Frankfurt am Main:Änderungen an geplantem Glücksspielgesetz gefordert

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) fordert Änderungen am geplanten Glücksspielgesetz, das ab Juli im Land gelten soll. "Es ist damit zu rechnen, dass das Suchtrisiko durch die Ausweitung des Angebots steigen wird", sagte Geschäftsführerin Susanne Schmitt der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem das Vorhaben im Gesetzentwurf, Lotto-Annahmestellen künftig auch in Spielhallen, Wettbüros und Gaststätten zu erlauben, kritisiert die Landesstelle. Zu befürchten sei, dass so mehr Menschen in Kontakt mit Spielautomaten und anderen Glücksspielen kommen, bei denen das Risiko einer Sucht höher ist als beim Lotto "6 aus 49".

Auch gebe es einen Widerspruch: In Wettvermittlungsstellen sei aus gutem Grund Alkohol verboten, denn er enthemmt und vermindert die Selbstkontrolle beim Spielen. Lotto solle nun aber auch in Gaststätten gespielt werden können - wo Alkohol ausgeschenkt wird. Und Lotto habe auch Angebote wie Rubbellose, Zahlenlotterien und Sportwetten, bei denen das Suchtpotenzial größer sei. "Glücksspiel ist riskant und darf nicht verharmlost werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es zum Lebensalltag hinzugehört", sagte Schmitt.

Das bisherige Hessische Glücksspielgesetz war befristet und soll nach seiner Verabschiedung im Landtag in seiner neuen Form zum 1. Juli in Kraft treten. Dasselbe Datum gilt für den neuen, bundesweit geltenden Glücksspielstaatsvertrag, der nach Worten von Innenminister Peter Beuth (CDU) den Spieler- und Jugendschutz stärken soll. Der Minister verwies im Februar nach der Verabschiedung im Landtag auf ein anbieter- und spielformübergreifendes Spielersperrsystem. Der neue Staatsvertrag erlaubt auch Online-Glücksspiel in ganz Deutschland, um den Schwarzmarkt einzudämmen.

Doch diese Legalisierung von Online-Poker und Roulette im Internet führt nach Einschätzung der HLS-Experten ebenfalls zu höherer Suchtgefahr. "Online-Glücksspiel ist rund um die Uhr und mit dem Smartphone überall möglich", sagte Schmitt. Zugleich fehle die soziale Kontrolle, denn der Gang in die Spielhalle entfalle. Werbung für Online-Glücksspiele sollte grundsätzlich verboten sein. Das geplante Werbeverbot für Glücksspiele im Fernsehen müsse wenigstens bis 23.00 Uhr gelten und nicht wie vorgesehen nur bis 21.00 Uhr.

Auf Kritik stößt auch, dass sich die geplante Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die eine Kontrollfunktion ausüben soll, noch im Aufbau befinde. Es sei zu bezweifeln, dass die Behörde bereits ab Juli voll arbeitsfähig sei, sagte Schmitt.

Die HLS-Geschäftsführerin schlug vor, mit den erwarteten Mehreinnahmen die Mittel für Prävention und Beratung in Sachen Glücksspielsucht zu erhöhen. Das Land Hessen zahle hierfür eine Million Euro pro Jahr. Die Landesstelle geht derzeit von rund 31 000 Menschen im Land aus, die unter einer Spielsucht leiden. Hinzu kämen zahlreiche weitere, indirekt Betroffene, wie Familienangehörige. Auch diese könnten sich anonym und kostenfrei an eine der 15 Beratungsstellen in Hessen wenden, sagte Schmitt.

© dpa-infocom, dpa:210529-99-784902/3

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