Glücksspiele - Berlin:Glücksspielstaatsvertrag tritt Anfang Juli in Kraft

Berlin
ILLUSTRATION - Spielkarten liegen auf der Tastatur eines Notebooks. Der Küstenschutz und Glücksspiele wie Online-Poker stehen zum Auftakt der Sitzungswoche am 13.02.2019 im Mittelpunkt des Landtags. Foto: Axel Heimken/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, auf den sich die Bundesländer verständigt haben. Alle 16 Ratifikationsurkunden seien zum Stichtag 30. April eingegangen, teilte die Berliner Senatskanzlei am Freitag mit. Damit sei die letzte Bedingung für das Inkrafttreten erfüllt. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander abweichender Regeln der Länder verhindern und ein bundeseinheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Das Land Sachsen-Anhalt richtet den Angaben zufolge eine auf Glücksspiele im Internet fokussierte Vollzugs- und Aufsichtsbehörde ein. Sie soll bundesweit für Genehmigungen und Untersagungen zuständig sein und die Einhaltung der bundesweit geltenden Richtlinien gewährleisten.

So ist künftig beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So soll sich verhindern lassen, dass Minderjährige daran teilnehmen. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen.

Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, so die Berliner Senatskanzlei weiter. Dabei sei das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen. Aus dem gleichen Grund wird das Sportwettenprogramm erweitert. Zugelassen werden Live-Wetten auf Sportereignisse wie das nächste Tor beim Fußball oder den nächsten Satzgewinn beim Tennis.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Staatsvertrag bereits Mitte März vergangenen Jahres grundsätzlich beschlossen.

© dpa-infocom, dpa:210430-99-419746/2

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