Gleichstellung:Wen die Ehe für alle ausschließt

Homo-Ehe: Zwei Frauen halten sich an den Händen

Frauen- oder Männerhände oder keins von beidem? Eigentlich, so die Idee der Ehe für alle, sollte das keine Rolle mehr spielen.

(Foto: dpa)
  • Ab dem 1. Oktober gilt für die Ehe in Deutschland: Sie "wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen".
  • Die etwa 100 000 intersexuellen Menschen in Deutschland sind von dieser Formulierung ausgeschlossen.
  • Familienrechtsprofessor Dieter Schwab plädiert für die Ehe für wirklich alle, und zwar in folgenden Konstellationen: Mann-Frau, Mann-Mann, Frau-Frau, Mann-Inter, Frau-Inter und Inter-Inter.

Von Heribert Prantl

Es musste schnell gehen, sonst wäre es in dieser Legislaturperiode nichts mehr geworden mit der Ehe für alle. Das Ehe-für-alle-Gesetz ist, obwohl die einschlägigen Gesetzentwürfe schon viele Jahre herumgeschoben wurden, ein Ruck-Zuck-Gesetz - und man merkt es ihm an. Die Gesetzesmacher hatten offensichtlich nicht die Zeit, die Rechtsordnung insgesamt auf stimmige Terminologie durchzuschauen. Und so tritt zwar am 1. Oktober die Ehe für alle in Kraft, aber im Bundes- und Landesrecht wimmelt es nach wie vor von "Ehefrauen" und "Ehemännern" und selbst im Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehen nach wie vor "Mann" und "Frau" als Rollenbezeichnung für Ehegatten.

Der Gesetzgeber hat im neuen Paragraf 1353 Absatz 1 Satz 1 den Kernsatz der Ehe für alle formuliert. Statt wie bisher "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen" heißt es dort nun: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Aber schon ein paar Paragrafen weiter hat der Gesetzgeber das wieder vergessen: Da ist der nun möglichen Gleichgeschlechtlichkeit in der Ehe mitnichten Rechnung getragen, da stehen nämlich dann "Mann" und "Frau" als Rollenbezeichnungen für Ehegatten.

Ruck-Zuck-Gesetz voll unstimmiger Terminologien

Der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab hat diese offensichtlichen Redaktionsmängel in einem Aufsatz der jüngsten Ausgabe der FamRZ, der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", aufgelistet und aufgespießt. Schwab kündigt an, dass man mit "Bereinigungsgesetzen" rechnen müsse.

Das ist nicht schön, weil es von einer unguten Hast des Gesetzgebers zeugt. Aber so schlimm ist es auch wieder nicht, weil man die alten Bezeichnungen einfach im Lichte des neuen Kernsatzes der Ehe für alle berichtigend auslegen kann. Schlimmer ist ein anderer Mangel des neuen Gesetzes - ein Mangel, der im Kernsatz des neuen Rechts steckt. Denn bei genauem Lesen dieses Satzes erweist sich nämlich, dass die Ehe für alle keine Ehe für wirklich alle ist. Die vom Gesetzgeber beschlossene Ehe für alle schließt nämlich die etwa hunderttausend Intersexuellen in Deutschland aus.

Die Ehe wird, heißt es im Ehe-für-alle-Gesetz, "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" geschlossen. Mit dieser Formulierung wird also die Zugehörigkeit der Menschen, die heiraten wollen, zu einem bestimmten Geschlecht verlangt und festgeschrieben. Das heißt: Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, sind von der Ehe ausgeschlossen. Darf die eindeutige Geschlechtlichkeit in dieser Weise hervorgehoben und betont werden? Darf ein Mensch mit uneindeutigen geschlechtlichen Merkmalen nicht heiraten?

Das wäre seltsam. Seit 2013 gilt das neue Personenstandsgesetz. Das sieht folgendes vor: "Kann das Kind weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen". Bis zu diesem Gesetz, bis zu diesem Paragrafen 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz vom 7. Mai 2013, ging dieses Gesetz davon aus, dass es Männer und Frauen gibt - und sonst nichts. Seit 2013 gibt es nun ganz offiziell, wie es die Familienrechtler nennen, das "unbestimmte Geschlecht".

Eine grobe neue Diskriminierung

Das war und ist eine rechtliche Revolution - die sich aber offenbar nicht einmal dem Gesetzgeber richtig eingeprägt hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass die intersexuellen Menschen, kurz "inter" oder "divers" genannt, im neuen Gesetz über die Ehe für alle nicht vorkommen? Die Ehe für alle gilt nach der Formulierung des Gesetzes für alle - abzüglich der etwa einhunderttausend intersexuellen Menschen.

Der Gesetzgeber, der 2013 das Personenstandsgesetz geändert hat, respektierte damit, dass es Menschen mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen gibt. Das wird zwar auch nach dem neuen Personenstandsrecht nicht so ins Geburtenbuch eingetragen, dort steht also nicht der Vermerk "Zwitter" oder "intersexuell" oder "divers". In dem Datenfeld, in dem das Geschlecht anzugeben ist, steht aber seitdem gegebenenfalls gar nichts mehr, es bleibt leer. Der intersexuelle Mensch kann sich dann später für das männliche oder weibliche Geschlecht entscheiden, und dann den entsprechenden Eintrag im standesamtlichen Register vornehmen lassen; er muss es aber nicht. Er kann sich auch dafür entscheiden, zeitlebens ohne eine solche Zuordnung zu bleiben.

Wenn er dies tut, wird ihm das Standesamt Schwierigkeiten machen, wenn er heiraten will. Er muss nämlich, so die Eheregel, die ab 1. Oktober gilt, ein Geschlecht haben. Der Familienrechtler Schwab hält das für "untragbar": Wenn Ehe für alle, sagt er, "dann wirklich für alle!" Mit der Ehe für alle sollte die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beendet werden. Der Ausschluss der Intersexuellen von der Ehe wäre und ist eine grobe neue Diskriminierung.

Wenn man die Eigenschaft "intersexuell" als drittes Geschlecht betrachtet, ergeben sich für die Ehe für alle - so listet es Dieter Schwab auf - folgende Konstellationen: Mann-Frau, Mann-Mann, Frau-Frau, Mann-Inter, Frau-Inter und Inter-Inter. Ist das verwirrend? Eigentlich nicht. Es entspricht der schon 2013 geschaffenen Rechtslage. Die sollte der Gesetzgeber auch im Jahr 2017 noch im Kopf haben.

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