Gesetzentwurf:Schärfere Regeln für Anbau von Genpflanzen

Die große Koalition hat sich auf eine Reform des Gentechnik-Gesetzes geeinigt. Gesundheitsminister Seehofer hofft, damit den Bürgern die Ängste vor der Technologie zu nehmen.

Die Bundesregierung will die Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nun doch verschärfen.

Gesetzentwurf: Horst Seehofer: "Wir können diese neue Technologie den Menschen nicht überstülpen."

Horst Seehofer: "Wir können diese neue Technologie den Menschen nicht überstülpen."

(Foto: Foto: ddp)

Wie Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) mitteilte, haben sich die Koalitionsparteien auf eine Reform des Gentechnikrechts geeinigt, die unter anderem einen Mindestabstand zu Genmais-Feldern vorsieht.

Der Entwurf berücksichtige die Ängste in der Bevölkerung, erklärte der Minister. "Wir können diese neue Technologie den Menschen nicht überstülpen", sagte Seehofer. Durch eine "gute, klare und praktikable Kennzeichnung" sollten Verbraucher erkennen können, dass ein Produkt ohne gentechnisch veränderte Organismen auskomme. Noch im Herbst wolle er eine entsprechende Verordnung einbringen, kündigte der CSU-Politiker an.

Zur Kennzeichnung von gentechnikfreien tierischen Produkten wolle die Bundesregierung die Positivkennzeichnung "Ohne Gentechnik" an die EG-Ökoverordnung angleichen, erklärte Seehofer. Voraussetzung für die Kennzeichnung soll auch der Nachweis sein, dass Tiere mit gentechnikfreiem Futter gefüttert wurden.

Die Verordnung soll die zwischen Union und SPD ausgehandelte Novelle des Gentechnikrechts ergänzen, die unter anderem Mindestabstände von Feldern mit gentechnisch verändertem Mais zu Äckern mit ökologisch oder herkömmlich angebauten Pflanzen festlegt.

Abstände zwischen Feldern

Für gentechnisch veränderten Mais solle ein Mindestabstand von 150 Metern zu benachbarten Feldern eingeführt werden, sagte Seehofer. Bei Ökomais soll der Abstand sogar 300 Meter betragen. Die Festschreibung von Mindestabständen sei "die richtige Antwort", um das Nebeneinander beider Anbauformen zu ermöglichen und Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen, warb Seehofer für die Neuregelung.

"Der Mindestabstand verhindert eine schleichende Kontaminierung der gentechnikfreien Landwirtschaft", bewertete der Verhandlungsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber. Das Kabinett soll am 8. August über die Gesetz- und Verordnungsentwürfe beraten.

Auch für den bevorstehenden Anbau der Genkartoffel Amflora möchte Seefhofer genaue Regeln festsetzen. Dazu werde er Gespräche in der Koalition sowie mit Fachleuten führen, um nach der erwarteten Zulassung durch die EU-Kommission schnell zu einer Entscheidung zu kommen.

Genkartoffel Amflora

Die gentechnisch veränderte Kartoffelsorte des Chemieriesen BASF dient nicht dem Verzehr, sondern ist wegen ihres hohen Stärkegehalts für die Papier-, Garn- und Klebstoffindustrie interessant. Seehofer unterstrich, die strikte Trennung dieser Kartoffel von Lebens- und Futtermitteln müsse gewährleistet werden.

Am bisherigen Haftungsrecht will die Bundesregierung festhalten. Bauern, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, haften bei einer Verunreinigung anderer Felder ab einer Schwelle von 0,9 Prozent unabhängig vom Verschulden. Eine Expertenanhörung habe ergeben, dass eine Änderung des Haftungsrechts weder sinnvoll noch praktikabel sei, sagte Seehofer.

Auch das Standortregister, das Aufschluss über Anbauflächen von Genmais gibt, soll entgegen der ursprünglichen Planung in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Es solle weiterhin öffentlich zugänglich sein und das genaue Grundstück des Anbaus angeben, kündigte Seehofer an. Damit würden bürokratische Antragsverfahren auf Einsichtnahme in das Register vermieden, erklärte der Minister.

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