Wiesbaden/Frankfurt (dpa/lhe) - Ab Juli ist der Anbau von Cannabis in speziellen Vereinen erlaubt - und auch in Hessen haben sich bereits zahlreiche Clubs zu dem Zweck eintragen lassen oder haben dies beantragt. Von mindestens zehn Anträgen berichtet etwa das Amtsgericht Frankfurt auf Anfrage, drei Cannabis-Vereine seien ins Vereinsregister eingetragen. Neun Anträge gingen in Wiesbaden ein, wie das Amtsgericht mitteilte, fünf seien eingetragen. Vom Amtsgericht Gießen wurden sechs Cannabis-Vereine eingetragen.
Das Registerportal der Länder zeigt für Hessen mehr als 20 eingetragene Cannabis-Vereine unter anderem in Kassel, Melsungen Gießen, Limburg, Frankfurt, Bensheim, Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt. Seit 1. April ist grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Cannabis-Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau dürfen ab dem 1. Juli loslegen.
Wie die behördliche Genehmigung und die Kontrolle der Clubs in Hessen erfolgen werden, ist noch nicht endgültig festgelegt, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Man befinde sich aber auf der Zielgeraden. „Für einzelne Zuständigkeitsregeln, zum Beispiel hinsichtlich der Genehmigung und Überwachung der Cannabisclubs, bedarf es einer Rechtsverordnung, die vom Kabinett zu erlassen ist. Mit den maßgeblichen Entscheidungen ist binnen Wochen zu rechnen“, erklärte eine Sprecherin. In jedem Fall würden die Festlegungen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Gesetzesteils zu den Cannabisclubs am 1. Juli getroffen werden.
Gewaltiger Andrang von Interessierten
Fynn von Kutzschenbach und sein Team haben bereits vor rund einem Jahr ihren ersten Cannabis Social Club (CSC) in Wiesbaden gegründet. Es folgten weitere in Frankfurt, Hochheim, Taunusstein, Offenbach - und nun ganz frisch ein solcher Club in Mainz. Der Andrang von Interessierten sei gewaltig, sagt der Jungunternehmer. Es gebe aber noch einige Unklarheiten für den Start als Anbauvereinigung. Dazu gehörten genaue Vorgaben zum Grundstück, sagt der 19-Jährige: „So lange ich nicht weiß, welche Voraussetzungen ein Grundstück genau erfüllen muss, können wir keinen Pachtvertrag unterschreiben.“ Anmietung und Ausstattung würden mehrere hunderttausend Euro kosten.
Ein Punkt sei auch der Umgang mit Daten. Wer habe Einsicht darüber, wie viel Cannabis an wen abgeben werde? Er habe auch interessierte Anwälte, Ärzte und Politiker, die dazu Bedenken geäußert hätten. Von Kutzschenbach, der selbst kein Konsument ist, hat auch einen CSC Hessen gegründet. „Und wir sind dabei, einen CSC Rheinland-Pfalz zu gründen.“ Er habe bereits rund 1700 Interessenten.
Zahlreiche Regeln
Eine Anbauvereinigung soll künftig Cannabis an ihre Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis gehen - der THC-Gehalt von zehn Prozent darf nicht überschritten werden.
Anbauvereinigungen müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Sie dürfen maximal 500 Mitglieder haben, diese müssen mindestens drei Monate dabei sein, um grenzüberschreitenden Drogentourismus zu vermeiden. Die Vereine müssen unter anderem die Zahl der Mitglieder angeben sowie die Lage des Grundstücks und die Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser benennen. Erforderlich sind Angaben darüber, wie viel Cannabis pro Jahr - getrennt nach Marihuana und Haschisch - angebaut und abgegeben werden soll.
Die erste Abgabe werde frühestens im Oktober, eventuell im November erfolgen können, sagt Sonja Beeker vom Bundesverband CSC Deutschland, zu dem mittlerweile 180 Clubs gehören. Ab 1. Juli dürften die Anbauvereinigungen Lizenzen beantragen. Dann müssten die Pflanzen zunächst wachsen und das Produkt noch getrocknet werden.
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