Gesellschaft - Kiel:Wenn das Ordnungsamt die Beerdigung übernimmt

Flensburg/Kiel (dpa/lno) - Wenn jemand stirbt, kümmert sich in der Regel die Familie um die Beerdigung. Doch was, wenn jemand keine nahen Verwandten mehr hatte oder diese nichts mit dem Verstorbenen zu tun haben wollten, der Kontakt abgebrochen ist? In solchen Fällen werden die Toten oft auf Veranlassung des Ordnungsamtes bestattet. Das Ordnungsamt versucht zwar, sogenannte bestattungspflichtige Angehörige ausfindig zu machen. Dies gelingt aber in vielen Fällen nicht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter mehreren Städten in Schleswig-Holstein ergab. So findet die Stadt Kiel bei etwa 20 bis 30 Prozent der Verstorbenen keine Angehörigen mehr, die für die Bestattung aufkommen müssen. Auch in Lübeck, Flensburg, Neumünster und Husum werden oft keine Verwandten ermittelt.

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Flensburg/Kiel (dpa/lno) - Wenn jemand stirbt, kümmert sich in der Regel die Familie um die Beerdigung. Doch was, wenn jemand keine nahen Verwandten mehr hatte oder diese nichts mit dem Verstorbenen zu tun haben wollten, der Kontakt abgebrochen ist? In solchen Fällen werden die Toten oft auf Veranlassung des Ordnungsamtes bestattet. Das Ordnungsamt versucht zwar, sogenannte bestattungspflichtige Angehörige ausfindig zu machen. Dies gelingt aber in vielen Fällen nicht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter mehreren Städten in Schleswig-Holstein ergab. So findet die Stadt Kiel bei etwa 20 bis 30 Prozent der Verstorbenen keine Angehörigen mehr, die für die Bestattung aufkommen müssen. Auch in Lübeck, Flensburg, Neumünster und Husum werden oft keine Verwandten ermittelt.

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