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Gesellschaft:Keine Einbürgerung bei Verurteilung wegen Antisemitismus

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Berlin (dpa) - Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt.

Künftig soll demnach jede Verurteilung zu einer antisemitisch oder rassistisch motivierten Straftat zu einem Ausschluss von der Einbürgerung führen. Auch Verurteilungen zu einer antisemitischen Straftat unterhalb der Schwelle der sogenannten Bagatelldelikte sollen dazugehören.

Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg sagte "Bild": "Diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht ist wichtig, um künftig die Einbürgerung von Antisemiten oder Rassisten zu verhindern." Wer zu einer antisemitisch, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftat verurteilt worden sei, könne kein deutscher Staatsangehöriger werden. Künftig gelte das auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen. Damit wolle die Koalition Konsequenzen "aus den unerträglichen antisemitischen Ausschreitungen" im Mai ziehen, sagte Middelberg. "Wenn die Existenz des Staates Israel deutsche Staatsräson ist, muss das in jedem Fall im Einbürgerungsrecht erkennbar sein."

© dpa-infocom, dpa:210618-99-40703/2

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