Gesellschaft - Kassel:Kutschera-Prozess: "Aussagen geeignet, Gewalt zu erzeugen"

Deutschland
Der Wissenschaftler Ulrich Kutschera zeigt im Gerichtssaal sein Buch "Das Gender-Paradoxon". Foto: Göran Gehlen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kassel (dpa/lhe) - Es ist das erste Mal an diesem Montag, dass der Biologie-Professor Ulrich Kutschera Gegenwind im Saal des Amtsgerichts Kassel bekommt. Vor ihm sitzt als Zeuge ein 52-jähriger Universitätsmitarbeiter. "Diese Aussagen und viele weitere sind hetzerisch und sie sind objektiv geeignet, Gewalt zu erzeugen", sagte der Homosexuelle über ein Interview, das Kutschera 2017 dem Internetportal Kath.net gab. Wegen des Textes steht der Professor nun zum zweiten Mal vor Gericht, ein erster Prozess war 2019 geplatzt.

Die Anklage wirft dem Evolutionsbiologen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor. Er habe unter dem Vorwand angeblicher "biowissenschaftlicher Fakten" Homosexuellen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern zugeschrieben.

Kutschera ist Professor der Universität Kassel. Damals sagte er in dem Interview zum Thema "Ehe für alle", also Eheschließungen unter Personen gleichen Geschlechts: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen." An anderer Stelle sprach er bei Homo-Männerpaaren mit Adoptivsohn unter bestimmten Umständen von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario".

Kutschera steht zu seinen Aussagen. Auch zu Prozessbeginn betonte er, dass diese durch Tatsachen gedeckt seien, sich durch Studien und Aussagen anderer Wissenschaftler belegen ließen. Zudem werde ein Teil der Aussagen falsch verstanden, weil sie auf biologischer Fachsprache basierten: So nannte Kutschera homosexuelle Paare "sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktionspotenzial". Und die Staatsanwaltschaft habe seine Äußerungen, die sich eigentlich auf einen fragwürdigen Versuch zur Geschlechtsidentität beziehen würden, aus dem Zusammenhang gerissen. Außerdem berief er sich auf die Freiheit der Wissenschaft und Meinung.

Nach dem Interview hatten Betroffene und Studenten Anzeige erstattet - darunter auch der 52-jährige Zeuge. Der Informatiker kritisierte die Aussagen Kutscheras. Sie stünden im Geiste der Begründungen, mit denen schon die Nationalsozialisten die Verfolgung Homosexueller gerechtfertig hätten. Sie würden heute noch von Regimen genutzt, um Repressionen gegen Schwule zu begründen. Der Informatiker griff auch Kutscheras Arbeit an. "In jeder Quelle ist ein eklatanter Verstoß gegen wissenschaftliche Standards."

Kutscher hingegen kündigte an, seine Aussagen zu belegen. Sein Anwalt stellte mehrere Anträge, nach denen von ihm ausgewählte Wissenschaftler vor Gericht erscheinen sollen, um die Äußerungen zu bewerten. Alternativ sollen Stellungnahmen verlesen werden. Bereits im ersten Prozess hatte Kutschera für Aufsehen gesorgt, weil er sein eigenes Buch "Das Gender-Paradoxon" im "Selbstleseverfahren" als Beweis einführen wollte. Daran hielt er fest. Erst nach dem Studium des Buches werde klar werden, dass seine Aussagen "auf biologischem Fachwissen" basierten. Der Prozess soll Anfang August fortgesetzt werden.

Die Universität Kassel erklärte, sie verfolge den Prozess mit großer Aufmerksamkeit. "Professorinnen und Professoren können für ihre Äußerungen nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Freiheit der Wissenschaft in Anspruch nehmen, die das Grundgesetz sehr weit fasst", hieß es. Ob diese im konkreten Fall überschritten worden sei, müsse zunächst das Gericht bewerten. Die Uni warte die Urteilsfindung ab.

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