Gesellschaft - Frankfurt am Main:Gießener Ärztin will weiter gegen Paragrafen 219a kämpfen

Gießen (dpa/lhe) - Die wegen Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat die Einigung der Bundesregierung zur Zukunft des umstrittenen Paragrafen 219a kritisiert. Die Regelung bleibe aller Kritik zum Trotz unter dem Strich bestehen, sagte Hänel am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Frauen haben ein Recht auf Information und das ist weiterhin verboten. Das ist eine staatliche Zensur", sagte Hänel. Dies sei so nicht hinnehmbar.

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Gießen (dpa/lhe) - Die wegen Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat die Einigung der Bundesregierung zur Zukunft des umstrittenen Paragrafen 219a kritisiert. Die Regelung bleibe aller Kritik zum Trotz unter dem Strich bestehen, sagte Hänel am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Frauen haben ein Recht auf Information und das ist weiterhin verboten. Das ist eine staatliche Zensur", sagte Hänel. Dies sei so nicht hinnehmbar.

Hänel war vom Landgericht Gießen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. An ihrem Fall hatte sich die Debatte entzündet. Sie hat Revision eingelegt.

Nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung bleibt das Werbeverbot bestehen, der Paragraf 219a wird aber ergänzt. Ärzte und Kliniken sollen künftig öffentlich - zum Beispiel auf der eigenen Internetseite - darüber informieren können, dass sie Abtreibungen vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen. Die Bundesärztekammer soll eine Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen.

Hänel sagte, dies sei zwar ein kleiner Schritt nach vorne, der erlaubte Korridor an Informationen bleibe aber viel zu eng. Die Informationen, die sie auf ihrer Homepage bereitgestellt habe, seien weiterhin strafbar. Sie werde deshalb den Rechtsstreit wie geplant in die nächste Instanz tragen - das ist das Frankfurter Oberlandesgericht.

Der Paragraf greife in ihre Meinungs- und Berufsfreiheit ein, sagte Hänel. Es sei zudem eine "infame Unterstellung", Ärzte würden für Abtreibung werben und damit ein Vermögen machen. In der Berufsordnung der Ärzte sei der Unterschied zwischen Information und Werbung eindeutig geregelt, so dass der Paragraf überflüssig sei.

Frauen wollten sich dort informieren, wo sie sich behandeln ließen. Das sei auch das allgemein übliche Vorgehen. "Es gibt überhaupt keinen Grund, an dieser Stelle eine Sonderregelung zu machen", sagte Hänel. Das hinter Paragraf 219a stehende Frauenbild sei entwürdigend und entmündigend, denn es besage, Frauen könnten durch Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden. "Das ist ein Paragraf, der von seiner Intention her dafür angelegt ist, zu stigmatisieren, auszugrenzen, zu tabuisieren und Fachleute zu kriminalisieren", sagte Hänel. Nun bleibe er im deutschen Strafgesetzbuch bestehen.

Die hessische Ärztekammer begrüßte hingegen den Gesetzentwurf als Ende der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten und Verbesserung des Informationszugangs. Nun sei Rechtssicherheit geschaffen. Erst am vergangenen Wochenende hatten rund 1000 Demonstranten in Hessen die Streichung von 219a gefordert. Die Demonstrationen in Gießen, Marburg und Frankfurt waren Teil eines bundesweiten Aktionstages.

Der Referentenentwurf soll innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten werden. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden. In Kassel war Anfang Januar eine Verhandlung gegen zwei Frauenärztinnen verschoben worden, um die politischen Entscheidungen abzuwarten.

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