Geschlechter im deutschen Recht:Männlich, weiblich, unbestimmt

Es ist eine juristische Revolution: Bisher ging das Gesetz davon aus, dass es Männer und Frauen gibt - und sonst nichts. Künftig gibt es auch das dritte, das "unbestimmte Geschlecht". Das könnte in manchen Alltagssituationen problematisch werden.

Von Heribert Prantl

Das deutsche Recht steht vor einer Änderung, die fundamentale gesellschaftspolitische Bedeutung hat. Es gibt künftig quasi ein drittes Geschlecht - also nicht mehr nur Männer und Frauen. Der Gesetzgeber respektiert, dass es intersexuelle Menschen gibt, also Menschen mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen. Das wird zwar auch in Zukunft nicht so ins Geburtenregister eingetragen; dort wird nicht der Vermerk "Zwitter", "intersexuell" oder Ähnliches stehen.

Dort steht aber künftig gegebenenfalls in dem Datenfeld, wo das Geschlecht anzugeben ist, einfach gar nichts mehr: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen". So lautet vom 1. November an der einschlägige Paragraf im Personenstandsgesetz. Basis dafür ist ein Gesetz vom 7. Mai 2013.

Diese Rechtsänderung hat bisher kaum Beachtung gefunden, ihre Tragweite erst recht nicht: Es ist nun rechtlich anerkannt, dass Menschen nicht nur männlich oder weiblich sein können.

Zu "M" und "F" kommt "X"

Es gibt künftig ein neues Geschlecht, das in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) als "das unbestimmte Geschlecht" beschrieben wird. Bisher war jeder Mensch zwingend entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen. Diese rechtliche Grundeinteilung im Geburtenbuch ist nun von November an Vergangenheit. Das kann man als rechtliche Revolution bezeichnen. Der intersexuelle Mensch kann sich irgendwann später für das männliche oder weibliche Geschlecht entscheiden - und dann den entsprechenden Eintrag vornehmen lassen. Er kann sich aber auch dafür entscheiden, zeitlebens ohne eine solche Zuordnung zu bleiben. Die Juristen folgern daraus, dass sich personenstandsrechtlich ein "eigener Status" ergibt. Vom "dritten Geschlecht" sprechen die Juristen nicht ausdrücklich, faktisch handelt es sich aber genau darum.

Die Auswirkungen der Neuerung auf das Melde- und Passrecht wurden gesetzlich nicht geregelt (die Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete auch nicht). Gemäß Passgesetz ist im Reisepass grundsätzlich das Geschlecht einzutragen. Der Eintrag erfolgt bislang mit dem Codes "F" für weiblich und "M" für männlich. Ein anderer Code ist nicht vorgesehen. Reisende mit Papieren ohne Geschlechtseintrag würden in vielen Ländern Schwierigkeiten bekommen. Die FamRZ schlägt deshalb vor, im Pass den international vorgesehenen Eintrag "X" zu verwenden - entsprechend den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation.

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