Geschlecht und Identität:Mehr als 1.200 Anträge auf Änderung von Geschlecht und Name

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Mehr als 1.000 Anmeldungen sind in Berlin eingegangen. (Symbolbild) (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Anderes Geschlecht, neuer Name: Ab dem 1. November können sich die Einträge ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Die Zahlen zeigen: Das Interesse ist da.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Hunderte Menschen in Berlin wollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht behördlich ändern lassen. Vor dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes sind mehr als 1.200 Anmeldungen bei den Berliner Standesämtern eingegangen, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. 

Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab dem 1. November bei Standesämtern ändern. Die Änderung muss per Gesetz drei Monate vor dem persönlichen Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.

Wo gingen wie viele Anträge ein?

Im Standesamt Steglitz-Zehlendorf seien bis Mitte der Woche bislang 78 Anträge eingegangen, teilte der Bezirksstadtrat mit. In Tempelhof-Schöneberg gingen den Angaben zufolge 128 Anmeldungen ein, in Pankow 142. In Treptow-Köpenick waren es 110 Anmeldungen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 107, davon waren bereits 74 Termine vereinbart. 

In Mitte waren es 186 Anträge, in Reinickendorf 46 Anträge, in Spandau 59 Anträge, in Friedrichshain-Kreuzberg 208, davon 121 mit Termin zur Beurkundung im Standesamt. Dem Standesamt Lichtenberg liegen 150 Anmeldungen vor, mit allen Antragstellenden seien bereits Termine vereinbart, wie die Pressestelle des Bezirksamtes mitteilte. 

Bisher gab es hohe Hürden und teure Verfahren

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden und kostspielige Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Ab November reicht eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Geschlechtsangabe kann in weiblich, männlich oder divers geändert oder alternativ gestrichen werden. 

Aus der Inter*Trans*Beratung der Schwulenberatung Berlin heißt es, betroffene Ratsuchende seien größtenteils sehr erleichtert, dass mit dem Gesetz „entwürdigende Begutachtungen und das teure und langwierige Verfahren“ nach dem bisher gültigen Transsexuellengesetz entfallen.

© dpa-infocom, dpa:241025-930-269880/2

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