Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze:Bahn frei für den grünen Süßstoff

Die südamerikanische Stevia-Pflanze könnte bald künstlichen Süßstoffen Konkurrenz machen. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass Stevia als Süßungsmittel in Joghurts verwendet werden darf - ohne die langwierigen EU-Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Auch für andere Lebensmittelhersteller könnte die Pflanze interessant sein.

Otto Fritscher

Ein aus der Pflanze Stevia gekochter Tee darf als Süßungsmittel in Bio-Joghurts verwendet werden. Diese Entscheidung, die Auswirkungen auf die gesamte Bio-Branche haben kann, hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München am Dienstag bekanntgegeben. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einer mittelständischen Molkerei aus dem oberbayerischen Andechs und der Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Starnberg.

Gerichtsurteil zu Stevia-Pflanze: Die südamerikanische Stevia-Pflanze darf künftig als Süßungsmittel verwendet werden.

Die südamerikanische Stevia-Pflanze darf künftig als Süßungsmittel verwendet werden.

(Foto: AFP)

Die Molkerei Scheitz hatte den Stevia-Tee als Zuckerersatz in zwei Bio-Joghurts gemischt. Stevia ist eine vor allem in Südamerika beheimatete Pflanze, die die hundertfache Süßkraft von Zucker hat - und damit auch für die Getränkeindustrie interessant ist. Umstritten war die Frage, ob für Stevia-Tee ein gesondertes, langwieriges Zulassungsverfahren nach der Novel-Food-Verordnung der EU nötig wäre.

Das Gericht hat die Lebensmittelüberwachung nun verpflichtet, das "Verbot des Inverkehrbringens" zu unterlassen. Ebenfalls darf nach der Entscheidung das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit keine Meldung in das europaweite Schnellwarnsystem einstellen.

Dieses System ist in den Mitgliedsstaaten der EU installiert und dient dazu, Behörden und Verbraucher vor gefährlichen Lebensmitteln zu warnen. Eine Meldung im Schnellwarnsystem der Europäischen Union führt in der Regel dazu, dass sich Verbraucher vom gesamten Sortiment eines Lebensmittelproduzenten abwenden. Für mittelständische Betriebe kann dies das Aus bedeuten.

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