Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Fitness-Studio haftet bei Schäden

Wer in einem Fitness-Studio trainiert, darf sich darauf verlassen, dass die Sportgeräte sicher sind. Der Betreiber muss die Anlage regelmäßig warten.

Die Betreiber von Fitness-Studios müssen die Sportgeräte in regelmäßigen Abständen überprüfen. So hat das Landgericht Coburg einem Fitness-Sportler Schmerzensgeld zugesprochen, der in einem Sportstudio durch ein defektes Gerät erheblich verletzt worden war.

Der Mann war von einer Metallstange am Kopf getroffen worden, als an dem Sportgerät ein Stahlseil riss.

Seine Hörfähigkeit ist den Angaben zufolge seitdem dauerhaft eingeschränkt, er leidet an Ohrgeräuschen und Schwindel. Das Landgericht verurteilte den Betreiber dazu, dem Mann 4000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und ihm auch künftige Schäden zu ersetzen.

Bei ausreichender Kontrolle wäre zu erkennen gewesen, dass das Seil schadhaft war, entschieden die Richter. Der Betreiber des Studios sei dazu verpflichtet, die Geräte in kurzen Abständen fachkundig zu überprüfen, heißt es in dem Urteil (Az.: 23 O 249/06).

Vernachlässige er die nötigen Kontrollen, so hafte er für Schäden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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