Kolumne "Vor Gericht""Ich möchte Sie hier nicht wiedersehen"

Lesezeit: 2 Min.

Steffen Mackert

Was sagen Richter nach dem Urteilsspruch zu Angeklagten? Die gängigste Abschiedsformel eignet sich schließlich nicht. Beispiele aus Deutschlands Gerichten.

Von Ronen Steinke

Unter den Richtern für Wirtschaftsdelikte am Amtsgericht in der Berliner Kirchstraße gibt es einen freundlich-brummbärigen, der Angeklagte nach seinem Urteil immer mit denselben Worten verabschiedet. "Alles Gute für Sie." Auch wenn es eine besonders unangenehme Verhandlung war. Zum Beispiel, weil der Angeklagte keine Einsicht in Corona-Regeln hatte. Oder, weil er ausgiebig über die alliierten Besatzer diskutieren wollte. Sein Abschied ist stets derselbe. Das ist eine elegante, ziemlich stoische Lösung für ein bei Gericht gar nicht so einfaches Problem.

Wie verabschiedet man einen Verurteilten? "Auf Wiedersehen" kann der Richter oder die Richterin nicht sagen, ein Wiedersehen vor dem Strafgericht wäre ja eher schlecht. "Schönen Tag noch" geht auch nicht wirklich, jedenfalls nicht ohne passiv-aggressiv zu klingen, denn der Tag war ja für den Verurteilten offensichtlich nicht schön. Es gibt den kühlen Satz: "Sie können gehen." Das trifft's natürlich. Das ist als Aussage auch unbedingt notwendig. Viele Verurteilte trauen sich sonst gar nicht aufzustehen. Aber als Abschiedsgruß klingt es allein doch schroff.

Manche Richter wollen zum Abschied noch einmal Zähne zeigen

Beobachter bei Gericht wissen: Es handelt sich interessanterweise fast ausschließlich um ein Abschiedsproblem. Bei der Begrüßung, nachdem im Saal alle kurz aufgestanden und sich dann gemeinsam mit dem Richter oder der Richterin wieder hingesetzt haben, stellt sich die Grußschwierigkeit nicht in derselben Weise. "Guten Tag" geht offenbar immer, egal ob jemand im Begriff ist, eine Geldbuße zu erhalten oder lebenslang. Was womöglich daran liegt, dass es als Floskel abgenutzter, ausgehöhlter ist als "Auf Wiedersehen".

Autorität strahlt ein Gericht nicht durch autoritäres Gebaren aus. Sondern eher durch souverän entspanntes. Manche Richter haben die Angewohnheit, zum Abschied noch mal Zähne zeigen zu wollen: "Ich möchte Sie hier nicht wieder sehen. Und tschüss." Kürzlich sagte das eine Richterin des Amtsgerichts in der Berliner Turmstraße zu einem 19-Jährigen, obwohl der wirklich nichts dafür konnte, dass er, auf einer Antifademo von Polizisten eingekesselt, Corona-Abstände nicht eingehalten hatte. Das Verfahren stellte die Richterin ein. Ihren gewohnten Rauswerfer-Satz spulte sie trotzdem ab.

Am Landgericht Darmstadt gab es lange einen Richter, der Verurteilte freundlich zu verabschieden pflegte: "Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder", sowie ein paar Worte der Ermutigung zu einem straffreien Leben. Fast schade, dass er zuletzt seine Karriere im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main beendet hat, dort hat er nach Urteilen immer nur diesen Formelsatz gesprochen: "Die Sitzung ist geschlossen" und sich dann wortlos ins Richterzimmer nach hinten verzogen. So ist das dort üblich. Das war auch bei seinem letzten Urteil so. Da fehlt was.

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